Mietkauf und evtl. anfallende Maklergebühren

5. September 2016 00:48 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Zusammenfassung

Muss bei einem Mietkauf, der nach einer Maklervermittlung vereinbart wurde, die Maklerprovision gezahlt werden?

Ja, die Maklerprovision ist auch bei einem Mietkauf fällig, sofern der Kauf zu einem späteren Zeitpunkt bereits jetzt verbindlich vereinbart wird. Ist der spätere Kauf nur unverbindlich vereinbart, fällt keine Provision an.

Sehr geehrte Damen und Herren,

im vorliegenden Fall geht es um eine Eigentumswohnung die durch einen Makler im Alleinauftrag im Internet inseriert wurde. Besagte Eigentumswohnung wurde von mir besichtigt, bei der die Eigentümer und Makler anwesend waren.

Bevor es zur Besichtigung kam, musste ich per Email/digital "mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung" zustimmen.

"Aufgrund der aktuellen Thematik zu der Widerrufsbelehrung muss ich Sie über folgendes informieren:

Am 13.06.2014 ist das neue EU Verbraucher Widerrufsrecht 211/83/EU, das zur Änderung des BGB führt, in Kraft getreten. Diesbezüglich überreichen wir Ihnen heute im Vorfeld unserer ersten Kontaktaufnahme zu Ihnen vorab die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung.

Maklerverträge, die der Makler außerhalb seiner Geschäftsräume oder über Fernkommunikationsmittel mit dem Verbraucher abgeschlossen hat, kann der Verbraucher widerrufen.

Ihr Widerrufsrecht beinhaltet eine Widerrufsfrist von 14 Tagen.

Wenn Sie innerhalb dieser Frist unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen möchten, z. B. Informationen von uns bezüglich Ihres angefragten Objektes erhalten oder einen Besichtigungstermin vereinbaren möchten, müssen Sie auf Ihr Widerrufsrecht verzichten.

Diesbezüglich bitten wir Sie innerhalb des Feldes „Erklärungen des Verbrauchers" das JA anzukreuzen und mit elektronischer Bestätigung „Kontaktformular senden" zurückzusenden. Dann können wir sofort für Sie tätig werden."

"Erklärungen des Verbrauchers
Ich verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen
(§ 357 Abs. 8 BGB).
Ich stimme ausdrücklich zu, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen.
Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere (§ 356 Abs. 4 BGB)."

Nach unserer Besichtigung wurde mir ein Exposé vom Makler ausgehändigt, in denen folgende Unterlagen zu sichten waren:

- Grundrisse, Objektbeschreibung mit Bilder, Energieausweis.

Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen erhielt ich ein Dokument zum Objektnachweis mit Provisionsvereinbarung, welches ich vor Ort unterschrieben habe.

Die wesentlichen Punkte aus diesem Dokument sind folgende:

- Meine persönliche Daten als Kaufinteressent
- Objektdaten inkl. Anschrift
- Kaufpreisforderung
- Verkäuferstammdaten

und einen Textabschnitt aus denen zwei wesentliche Sätze hervorgehen:

1. Der Auftraggeber hatte bisher keine Kenntnis davon, dass vorgenanntes Objekt zu kaufen ist. Alle Angaben behandelt der Kaufinteressent vertraulich.

2. Erfolgt ein Vertragsabschluss, wird der Kaufinteressent die Maklergesellschaft sofort unterrichten und die Maklerprovision in Höhe von ..... vom gesamten Wirtschaftswert des Vertrages und von etwaigen Nebenleistungen zahlen. Die Maklerprovision ist bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig. Die Maklerprovision ist auch dann zu zahlen, wenn der notarielle Vertrag nach Zeitablauf des Maklervertrages mit dem Veräußerer geschlossen wird und der Nachweis innerhalb der Vertragslaufzeit erfolgte. Dem Kaufinteressenten ist bekannt, dass die Maklergesellschaft auch von der Gegenseite eine Maklerprovision verlangen kann.

3. Diese Vereinbarung ist unbefristet. Sie gilt auch, wenn der Auftraggeber ein Objekt erwirbt, über das der obengenannte Verkäufer selbst verfügen kann oder zu verfügen ermächtigt ist. - Ende des Textabschnitts

Der Alleinauftrag des Verkäufers ist mit einer 4 wöchigen Kündigungsfrist versehen.

Nach einem persönlichen Gespräch mit ausschließlich den Eigentümer sind wir zum Entschluss gekommen das Objekt nicht in einem Kaufvertrag abzuwickeln, sondern die Gestaltung über ein Mietkauf zu regeln. Vorgesehen ist, dass wir als Käufer in die Wohnung einziehen und an die Verkäufer einen Jahr lang einen Mietzins zahlen. Nach diesem Jahr wird die restliche, bereits vereinbarte, Kaufsumme fällig.

Es stellt sich uns nun die Frage, ob die Maklergebühren in einem solchen Verfahren fällig werden, oder ob der abgeschlossene Vertrag inhaltlich anders als der durch den Makler vermittelte Vertrag ausgestaltet ist?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
5. September 2016 | 03:01

Antwort

von


(1250)
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Leider werden die Maklergebühren auch da fällig, da auch das ein Kaufvertrag ist. Dass eine Mietphase vorgeschaltet ist, ist dabei nicht relevant. Das gilt aber nur, wenn bereits jetzt der Kauf zu dem späteren Zeitpunkt vereinbart wird.

Wird aktuell nur ein Mietvertrag geschlossen, und ein späterer Kaufvertrag nur unverbindlich vereinbart, wird keine Provision fällig.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


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