15. Juni 2023
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15:19
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn der Schuhschrank im Zuge des Brandschutzes eine Behinderung der Fluchtwege oder eine sonstige gesetzlich unzulässige Gefährdung darstellt, kann der Vermieter eine sofortige Entfernung verlangen. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, kann aus der Ferne leider nicht beurteilt werden - dies müsste ein Fachmann vor Ort überprüfen.
Ansonsten können Sie sich nach 20 Jahren auch in Hinblick darauf, dass auch andere Mieter solche Schuhschränke hatten und haben, auf Gewohnheitsrecht berufen, wenn der Vermieter davon gewusst und dies über Jahrzehnte anstandslos geduldet hat.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking