5. Dezember 2024
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11:04
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Aljoscha Winkelmann
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wie folgt:
Schadensersatz sollten Sie auf der Grundlage des § 833 BGB verlangen.
Normalerweise haftet der Besitzer des größeren Hundes, wenn dieser nicht angeleint war.
Prüfen Sie, ob der Vertrag/die Vereinbarung mit dem Coworking Space einen vertraglichen Haftungsausschluss für andere Nutzer des Coworking Spaces vorsieht.
Wenn nicht:
Fügen Sie im angesprochenen Anspruch den Besitzer des anderen Hundes hinzu
1. Eine schriftliche Aussage des Zeugen über das, was er/sie gesehen hat
2. Die Rechnung des Tierarztes
Eine höhere Entschädigung ist schwierig, wenn Sie nur einen Kratzer erhalten haben.
Ich hoffe, das war hilfreich.
Ich schließe mit der Feststellung, dass die Antwort nur auf der Grundlage Ihrer (wenigen) Informationen gegeben wurde, ohne schriftliche Dokumente eingesehen zu haben oder ohne mit einem Zeugen oder einer anderen Person gesprochen zu haben. Die Beratung durch einen Anwalt in Berlin bzw. an Ihrem Wohnort kann zu einer detaillierteren Rechtsberatung führen.
DR. WINKELMANN (RECHTSANWALT)