Mahnkosten/Saeumniszuschlaege/Vollstreckungskosten Beitragsservice Rundfunkgebuehren
| 24. September 2015 21:17
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Preis:
30€
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
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Inkasso, Mahnungen
Sehr geehrte Anwaelte,
Wir wohnen seit Anfang 2013 an der jetzigen Adresse und haben bis April 2015 keine Briefe, Zahlungsaufforderungen, Mahnungen, etc. vom Beitragsservice bekommen - rein gar nichts!
(Ich muss dazu sagen, dass wir leider in einem Gebiet wohnen, wo die Postzustellung notorisch unzuverlaessig ist und auch mehrere Beschwerden bei der Post keine Besserung brachten.)
Ich habe nichts befuerchtet - denn wer Geld von mir moechte muss sich doch erstmal melden, dachte ich.
Im April 2015 kommt ploetzlich ein Zwangsvollstreckungsbescheid eines Gerichtsvollziehers ueber fast EUR500 wegen Beitragsrueckstand.
Ich habe sofort Kontakt mit dem Beitragsservice aufgenommen, den Anteil der (nicht bestrittenen) Rundfunkbeitraege ueberwiesen und (auf Anraten des Telefon-Services des Beitragsservice) schriftlich einen Antrag auf Stundung der angefallenen (und der Summe nach erheblichen) Mahngebuehren, Saeumniszuschlaege und Vollstreckungskosten gebeten, da ich nie Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen bekommen habe und die sofortige Vollstreckung ohne Vorwarnung fuer ueberzogen halte. Da der Beitragsservice behauptete, mir mehrere Briefe geschickt zu haben, habe ich der Zustellsicherheit wegen ausserdem darum gebeten, zukuenftige Kommunikation nur noch per Email oder Einschreiben zu senden.
Jetzt, im Sept. 2015, bekam ich nach mehreren Nachfragen endlich darauf eine Antwort (per nornaler Post, aber diesmal angekommen). Um diese geht es hier. Ich schicke gerne einen Scan des ganzen Briefes und zitiere hier nur die wesentlichen Abschnitte:
"Nach den gesetzlichen Bestimmungen koennen Bescheide durch Zusendung eines einfachen verschlossenen Briefes uebersandt werden. Der als einfacher Brief versandte Bescheid gilt nach den Landeszustellungsgesetzen am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugegangen. Die foermliche Zustellung von schriftlichen Verwaltungsakten ist nicht Voraussetzung fuer ihre Wirksamkeit.
Da die an Sie versandten Briefe nicht als 'unzustellbar' zurueckgesandt worden sind, besteht kein Zweifel, dass sie Ihnen zugegangen sind.
Eine Ausbuchung der Saeumniszuschlaege und Mahnkosten erfolgt nicht, eine Zustellung unserer Schreiben ist nur auf dem normalen Postweg moeglich."
Ich kann dies nicht glauben und moechte natuerlich weder Mahngebuehren fuer Mahnungen die ich nie gesehen habe, Saeumniszuschlaege die mit meinem Wissen nie angefallen waeren und Vollstreckungskosten die gar nicht noetig gewesen waeren bezahlen.
Daher bitte ich um Ihre Einschaetzung, ob das obige so rechtlich wirklich Bestand hat. Ich wuerde sie bei Erfolgsaussicht auch gerne in der Sache beauftragen, daher bitte nur Anwaelte die dies uebernehmen koennen.
Es handelt sich inzwischen um einen Betrag von etwas ueber 200 Euro, aber da ich mich hier ungerecht behandelt fuehle ist es auch eine Prinzipsache. Wir wohnen in Stuttgart.
Vielen Dank!