MARKENRECHT SCHADENERSATZ ERPRESSUNG?

30. November 2007 12:36 |
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Schadensersatz


Hallo, ich habe vor kurzem bei Ebay ein Kleid versteigert. Im Kleid stand im Etikett "Custo Barcelona". Ich habe es unter der Bezeichnung "Custo" eingestellt und es wurde für 66,- Euro (Startpreis 1,99 Euro) versteigert.Nun zu meinem Problem:
Die Käuferin des Kleides meldete sich gestern und meinte der Name "Custo" wäre geschützt; das Kleid wäre eine Markenfälschungt, angeblich hätte Sie sich beim Hersteller erkundigt,welcher Ihr dies bestätigt hätte, außerdem hätte Sie einen befreundeten Anwalt befragt und dieser würde im Falle der Nichterstattung des Kaufpreises "Schadensersatz in Höhe der Kosten der Ersatzbeschaffung §323,Abs.2 BGB, iVm 263 StGB,434,281 Abs. 1,249" einklagen.Sie schätzt den original Wiederbeschaffungswert zw. 150,-bis 200 Euro.
Sie schrieb das Sie jedoch auf die Klage verzichten würde wenn ich Ihr den Kaufpreis von 66,-Euro incl. der Versandkosten, gesammt also 71,- Euro zurückerstatte, dafür gab Sie mir eine Frist bis 06.12.08.
Ich wollte auf Streit verzichten und bot Ihr an den Kaufpreis zurückzuerstatten wenn Sie mir im Gegenzug das Kleid dafür zurücksendet, die Rückportokosten wollte ich erstatten.
Heute schrieb Sie mir darauf zurück, sie würde das Kleid nur zurücksenden,wenn ich Ihr den vollen Schadenersatz in Höhe der Wiederbeschaffung (angenommene 150,- bis 200,-Euro) erstatte, ihr Angebot auf Rückerstattung des Kaufpreises und somit auf weitere Schadensersatzansprüche /Klage zu verzichten beinhalte das sie die Ware (Kleid) behalten würde.
Was soll ich tun? Einerseits muß ich eingestehen das ich mir nicht sicher bin das das Kleid ein Original ist, andererseitsempfinde ich die gestellten Forderungen schon erpresserisch und unverschämt. Anscheinend scheint Ihr das Kleid ja wohl so gut zu gefallen das sie es behalten und tragen will obwohl es anscheinend kein orig.ist, andererseits möchte sie das gezahlte Geld dafür zurück oder noch mehr Geld damit sie sich das Kleid im orig.kaufen kann.
Ich hoffe auf Hilfe. Soll ich zahlen und was könnte geschehen wenn ich auf Ihre Forderung nicht eingehe? Hätte eine Klage Ihreseits Erfolg obwohl es sich um einen eher geringen Streitwert handelt und sie sich ja widersprochen hat, einerseits will sie mich verklagen andereseits verzichtet sie darauf bei Rückerstatt.des Preises und gleichzeitigen Einbehalt der Ware?
Vielen Dank! deu

-- Einsatz geändert am 30.11.2007 14:43:57

-- Einsatz geändert am 30.11.2007 14:44:58
Sehr geehrte Fragestellerin,

unter Berücksichtigung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen und Ihres Einsatzes beantworte ich Ihnen Ihre Fragen wie folgt:

Da Sie nicht wissen, ob es sich überhaupt um eine Fälschung handelt, könnte es sich anbieten, zunächst auf dem Standpunkt zu beharren, dass es sich um ein Original handelt. Rein vorsorglich sollten Sie auch die Anfechtung des Kaufvertrages wegen eines Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Kleides erklären und die Rücküberweisung des Geldes Zug um Zug gegen Rückübereignung des Kleides anbieten. Die Käuferin könnte dann Schadensersatzansprüche gegen Sie wohl nur noch durchsetzen, wenn sie Ihnen eine arglistige Täuschung beim Verkauf nachweisen könnte. Jedenfalls müsste dann die Käuferin Sie notfalls verklagen, womit aufgrund des Streitwerts und der Beweislast aber nicht unbedingt zu rechnen ist.

Ich mache Sie noch darauf aufmerksam, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einem gänzlich anderen rechtlichen Ergebnis führen können. Insbesondere könnte dies dann der Fall sein, wenn Sie z.B. als gewerbliche Händlerin, die sich z.B. mit solcher Markenkleidung auskennt, hätten wissen müssen, dass es sich um eine Fälschung handelt, wovon ich aber nach Ihren Schilderungen nicht ausgehe.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser ersten rechtlichen Einschätzung weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Grema
Rechtsanwalt
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Christian Grema
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