Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Saeger
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1) In Österreich bedarf die Übertragung eines Grundstücks / einer Liegenschaft nur notarielle Beglaubigung. Der Treuhandvertrag ist an sich nicht formbedüftig. Der Notar handelte also richtig.
2) Das ist grundsätzlich möglich. Vorher muss ich aber in der Regel per Einschreiben dem Gegner noch einmal eine Frist setzen und ihn abmahnen, das vertraglich vereinbarte endlich zu erfüllen.
3) Das ist zumindest basierend auf 1) erst einmal nicht anzunehmen. Sittenwidrigkeit kann ich erst einmal basierend auf der zusätzlichen Schilderung ( "alle
rechte des verkauf, belastung, vornahmen etc. sind dem T-geber im TV vorbehalten") nicht 100 % ableiten. Sicherlich kann man aber auch vertreten, dass hier nur zum Schein Eigentum übertragen wurde. Dann müsste der Treunehmer aber im Gegenzug auch auf alle erworbenen Rechtspositionen verzichten und die Liegenschaft wieder herausgeben.
Hinsichtlich der Rechnungserstellung wenden Sie sich bitte an den Kundensupport der Seite, weil ich als Selbstständiger nicht bei dem Seitenbetreiber angestellt bin und auch kein Rechnungsänderungen durch diesen veranlassen kann.
Mit freundlichen Grüßen
D. Saeger
- Rechtsanwalt -
sehr geehrter Herr Saeger,
danke für ihre infos.
bitte:, wie ist die aussage "nicht 100 % ableiten" zu verstehen?
besteht hier eine möglichkeit für die T-nehmerin, dass siedie liegenschaft behalten kann - nicht lt. vertrag "rückübertragen muß"?
bzw. dass ich (T-geber) die liegenschaft nicht in irgend einer weise - egal nach welchen rechtsgrundsätzten - zurück erhalte?
mit vielen dank für ihre ergänzende antwort
verbleibe mit grüßen aus tirol
Sehr geehrter Fragensteller,
"besteht hier eine möglichkeit für die T-nehmerin, dass siedie liegenschaft behalten kann - nicht lt. vertrag "rückübertragen muß"?"
Das sehe ich auf keinen Fall. Entweder man muss sich an den Vertrag halten oder man muss alles zurückgeben, wenn man von einer Sittenwidrigkeit / Nichtigkeit des Vertragswerkes ausgeht. Alles andere wäre rechtsmissbräuchlich.
Grüße aus NRW,
RA Saeger