2. Oktober 2025
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14:31
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sie müssen den Schaden unbedingt dem Leasinggeber mitteilen.
Das wird vermutlich nicht der Autohändler sein.
Wichtig ist aber, dass der Leasinggeber diese Mitteilung erhält.
Sie haben einen Anspruch auf fachgerechte Reparatur.
Wenn das Auto in der Werkstatt steht, werden Sie auch die entsprechenden Leasingraten für diesen Zeitraum kürzen können.
Wichtig ist aber die Schadensmeldung, auch in Hinblick auf die spätere Rückgabe.
Auch können Sie nun eine angemessene Frisr für die Mangelbeseitigung setzen.
Wird die Frist nicht eingehalten, besteht eventuell die Möglichkeit des Vertragsrücktritts.
Aber man muss den Leasingvertrag genau kennen:
Diesen sollten Sie gesondert prüfen lassen, wobei es sich anbietet, dass durch einen Kollegen vor Ort machen zu lassen.
Denn in den Verträgen können möglicherweise einige Gewährleistungsansprüche zulässig eingeschränkt sein.
Das kann nur durch Vertragsprüfung festgestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle