Sehr geehrte Fragestellerin,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Es gibt im Arbeitsrecht zunächst das Prinzip der Normen Hierarchie. Nach diesem stehen die Bestimmungen des Tarifvertrags über denen des Arbeitsvertrages.
Dann gibt es darüber hinaus noch das Günstigkeitsprinzip, welches diese Normenhierarchie im Einzelfall durch brechen kann.
Nach diesem kann der Arbeitnehmer sich darauf berufen, die für ihn günstigere Regelung in Anspruch nehmen zu können. Dabei wird dann von ausgegangen, dass eine längere Kündigungsfrist für einen Arbeitnehmer günstiger ist. Es werden Objektive Kriterien angewendet, nicht subjektive.
Sie müssen also zunächst nachsehen, welche Kündigungsfrist im Tarifvertrag geregelt ist. Diese ist grundsätzlich dann vorrangig. Wenn aber die Regelung im Arbeitsvertrag für Sie günstiger wäre, also die Kündigungsfrist länger, dann gilt diese.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt-Syroth
Rechtsanwältin
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Es gibt im Arbeitsrecht zunächst das Prinzip der Normen Hierarchie. Nach diesem stehen die Bestimmungen des Tarifvertrags über denen des Arbeitsvertrages.
Dann gibt es darüber hinaus noch das Günstigkeitsprinzip, welches diese Normenhierarchie im Einzelfall durch brechen kann.
Nach diesem kann der Arbeitnehmer sich darauf berufen, die für ihn günstigere Regelung in Anspruch nehmen zu können. Dabei wird dann von ausgegangen, dass eine längere Kündigungsfrist für einen Arbeitnehmer günstiger ist. Es werden Objektive Kriterien angewendet, nicht subjektive.
Sie müssen also zunächst nachsehen, welche Kündigungsfrist im Tarifvertrag geregelt ist. Diese ist grundsätzlich dann vorrangig. Wenn aber die Regelung im Arbeitsvertrag für Sie günstiger wäre, also die Kündigungsfrist länger, dann gilt diese.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt-Syroth
Rechtsanwältin