Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich gilt Individualvereinbarung vor den AGBs - also sprich wenn eine längere Vertragsbindung vereinbart wurde, so würde diese gelten. Ob jedoch aus der Preisgarantie eine Mindestlaufzeit zu sehen ist (was auch einer Klage standhaltennwprde) mag bezweifelt werden. Ich denke eher, dass diese Garantie die Aussage hat, dass selbst bei längeren Vertragslaufzeiten die Garantie gilt, diese Laufzeiten aber individuell vereinbar sind (oder in den AGBs verankert wurden). Das ist jedoch Auslegungssache und eher meine Meinung wenn ich es entscheiden würde - das kann ein Richter anders sehen - Urteile dazu gibt es noch nicht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich gilt Individualvereinbarung vor den AGBs - also sprich wenn eine längere Vertragsbindung vereinbart wurde, so würde diese gelten. Ob jedoch aus der Preisgarantie eine Mindestlaufzeit zu sehen ist (was auch einer Klage standhaltennwprde) mag bezweifelt werden. Ich denke eher, dass diese Garantie die Aussage hat, dass selbst bei längeren Vertragslaufzeiten die Garantie gilt, diese Laufzeiten aber individuell vereinbar sind (oder in den AGBs verankert wurden). Das ist jedoch Auslegungssache und eher meine Meinung wenn ich es entscheiden würde - das kann ein Richter anders sehen - Urteile dazu gibt es noch nicht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen