Kreditanfrage Bavaria Finanzservice e.K.

14. Januar 2013 16:55 |
Preis: 45€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Inkasso, Mahnungen


Zusammenfassung

Muss ich die Forderung eines Inkassounternehmens für eine Kreditanfrage bei der Bavaria Finanzservice e.K. bezahlen, obwohl ich keine Zusage, Ablehnung oder Zahlungsaufforderung erhalten habe?

Das Stellen einer Kreditanfrage bei der Bavaria Finanzservice e.K. ist eigentlich eine kostenfreie Dienstleistung, da das Unternehmen als Kreditvermittler fungiert und für die Vermittlung eines Kredits eine Provision erhält. Damit sind auch die Kosten für die Abwicklung der Anfrage abgegolten.

Sehr geehrte Damen und Herren,


ich habe bei der Firma Bavaria Finanzservice e.K. eine Kreditanfrage (im Jahr 2012) gestellt, habe aber bislang keine Entscheidung über eine Zusage / Ablehnung erhalten.

Auch habe ich bislang keine Zahlungsaufforderung oder ähnliches erhalten.

Nun erhalte ich ein Schreiben von CulpaInkasso in Höhe von

Hauptforderung: 38,10 €
Mahnkosten, etc:. 5,00 €
12,00% Zinsen ab 12,12,2012 : 0,34 €

Inkassokosten

- Grundvergütung: 75,00 €
- Auslagenpauschale: 15,00 €
- 19 % Umsatzsteuer: 17,10 €

Gesamt 150,54 €

Ist Bavaria Finanzservice e.K. seriös ? Ist das Rechtens von Bavaria Finanzservice e.K. ?

Was kann ich weiter zun ?

Bei positiver Einschätzung Ihrerseits, können Sie diese Angelegenheit übernehmen ?

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für die Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes gerne wie folgt beantworten möchte.

1. Ist Bavaria Finanzservice e.K. seriös ?

Das kann ich nicht beurteilen (wird im übrigen kein Anwalt können).

Jedenfalls spricht eher dagegen, dass sie sich die Dienstleistung, eine Kreditanfrage zu stellen, bezahlen und nun durch ein Inkassounternehmen eintreiben lässt. Dies ist eine an sich kostenfreie Dienstleistung.

2. Ist das Rechtens von Bavaria Finanzservice e.K. ?

Dienstleistungen kann man sich dem Grunde nach bezahlen lassen. Das Stellen einer Kreditanfrage ist keine zahlungspflichtige Dienstleistung, da die Bavaria wohl als Makler fungiert und für die Vermittlung eines Kredites eine Provision erhält, mit der auch die Kosten der Abwicklung und damit der Anfrage abgegolten sind.

3. Was kann ich weiter zun ?

So lange kein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, sollten Sie gar nichts tun.

4. Bei positiver Einschätzung Ihrerseits, können Sie diese Angelegenheit übernehmen ?

Grundsätzlich kann ich das schon übernehmen, nur halte ich das derzeit nicht für erforderlich.

Zudem müssten Sie bei einer Beauftragung meine Kosten tragen, könnten diese aber vom Gegner erstattet verlangen. Ob dort etwas zu holen ist, ist allerdings fraglich.

Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen, deren Einschätzung auf Ihren Angaben beruht.

Rückfrage vom Fragesteller 16. Januar 2013 | 14:33

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,


vielen Dank für Ihre Antwort.

Dazu habe ich noch eine Frage, ich weiß nicht, ob ich was Unterschrieben habe oder ob ich das über das Internet angefragt habe. Wie verhält sich das, wenn ich Unterschrieben haben sollte oder über das Internet mich damit einverstanden habe, das mir Bavaria Finanz dafür diese Gebühr in Rechnung stellen darf ?

Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. Januar 2013 | 16:41

Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Rückfrage beantworte ich gerne wie folgt:

Es ist egal, ob Sie per Internet der per Unterschrift den Dienstleistungsvertrag unterschrieben haben.

Wenn der Vertrag als solcher unwirksam ist, dann ist es egal, wie dieser zustanden gekommen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Grübnau-Rieken LL.M., M.A.
Rechtsanwalt

Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119122 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die verständliche Antwort ...
5,0/5,0
sehr gut und umfassend. Sehr ausführliche Antwort. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Danke für die schnelle und umfangreiche Beantwortung meiner Frage ...