Krankmeldung wird angeschleift!

14. Oktober 2021 18:16 |
Preis: 30,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zusammenfassung

Fragen zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Guten Abend,

Meine Namen ist xxxxx und ich habe mich am 08.10.2021 bis zum 09.10.2021 über die Online App Tele Clinic Krankschreiben lassen. Ca. 2 Monate vorher habe ich diesen App das erste mal genutzt und die Krankmeldung wurde akzeptiert. (Mir wir unterstellen dass ich diese Krankmeldung gefälscht habe).

Kopie der E Mails: von 14.10.2021/ 16:55 Uhr

Hallo xxxx,

deine Krankschreibung sieht für uns sehr nachgestellt aus und lässt auf den ersten Blick etwas Zweifel offen, ob sie von einem Arzt vor Ort ausgestellt wurde. Hast du noch einen weiteren Nachweis bekommen?

Ich wünsche dir gute Besserung!


Besteigung Mail von 09.10.2021
xxxxx (MOIA Operations)
09.10.2021, 20:07 MESZ

Hallo xxxxx,


wir haben deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) unter der Vorgangsnummer 223311 gespeichert.

Bitte denke daran, dass du gesetzlich dazu verpflichtet bist, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) mit dem Hinweis „zur Vorlage bei der Krankenkasse" bei deiner Krankenversicherung einzureichen.

Meine Frage ist ich finde es schon etwas frech und fühle mich dadurch angegriffen. Da es zuvor hieß alles wurde gespeichert alles gut?
Wie soll ich da am besten drauf Reagieren?


Freundlichen Gruß
xxxxx
14. Oktober 2021 | 18:45

Antwort

von


(697)
Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel: 0351/2699394
Tel: 0900 1277591 (2,59 €/. ü , )
Web: https://www.anwaltskanzlei-sperling.de
E-Mail: sperling@anwaltskanzlei-sperling.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn Sie den Krankenschein ordnungsgemäß bei der Krankenkasse abgegeben haben, wird es keine Probleme geben.

Sie sollten dem Arbeitgeber mitteilen, dass ein Originalkrankenschein vorgelegt wurde, ebenso bei der Krankenkasse und der Arbeitgeber dort nachfragen kann. Grundsätzlich müssen Sie zu keinem Arzt vor Ort gehen und aktuell sind telefonische Krankschreibungen bei Erkältungsbeschwerden für 7 Tage bundesweit weiterhin bis Ende des Jahres möglich.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gern nachfragen.

Mit vorzüglicher Hochachtung


Simone Sperling
---------------------------------------
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)

Datenschutz:
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