14. Oktober 2021
|
18:45
Antwort
vonRechtsanwältin Simone Sperling
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie den Krankenschein ordnungsgemäß bei der Krankenkasse abgegeben haben, wird es keine Probleme geben.
Sie sollten dem Arbeitgeber mitteilen, dass ein Originalkrankenschein vorgelegt wurde, ebenso bei der Krankenkasse und der Arbeitgeber dort nachfragen kann. Grundsätzlich müssen Sie zu keinem Arzt vor Ort gehen und aktuell sind telefonische Krankschreibungen bei Erkältungsbeschwerden für 7 Tage bundesweit weiterhin bis Ende des Jahres möglich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gern nachfragen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)
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