15. Juni 2010
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23:22
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Steidel
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Ihre Anfrage möchte ich anhand Ihrer Schilderung wie folgt beantworten:
Eine Ausbietungsgarantie ist ein Vertrag mit der betreibenden Gläubigerin, in dem sich der Bieter verpflichtet, mindestens einen bestimmten Betrag zu bieten. Im Gegenzug verpflichtet sich die Bank, dann auch auf jeden Fall den Zuschlag im Termin erteilen zu lassen (sofern der Versteigerungstermin nicht durch den Schuldner in anderer Weise abgewendet wird).
Dieser Vertrag bedarf nach deutschem Recht der notariellen Beurkung gem. § 311 b I,1 BGB . Danach gilt:
(1) Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung. Ein ohne Beachtung dieser Form geschlossener Vertrag wird seinem ganzen Inhalt nach gültig, wenn die Auflassung und die Eintragung in das Grundbuch erfolgen.
Mit der Ausbietungsgarantie in der von Ihnen geschilderten Form verpflichten Sie sich eindeutig zum Erwerb des Grundstücks, so dass die Vereinbarung formnichtig und damit unwirksam ist.
Dieser Formfehler würde geheilt, wenn Sie tatsächlich bieten und nach Zuschlag die Eintragung als Eigentümer im Grundbuch erfolgt. Dies aber auch nur dann, soweit sollten Sie es also nicht kommen lassen.
Die notarielle Form bezweckt im übrigen gerade die Vermeidung solcher Missverständnisse, wie sie in Ihrem Falle aufgetreten sind. Der Notar soll nämlich vor Beurkundung die Grunbuchlage mit den dort eingetragenen Rechten prüfen und auf Besonderheiten hinweisen. Bei Einhaltung der Formvorschrift wäre also - bei ordnungsgemäßer Arbeit des Notars, von der auszugehen ist- aufgefallen, dass das Wegerecht wegfällt.
Sie sollten sich also gegenüber der Bank auf die Formnichtigkeit berufen und erklären, dass sie sich an den Vertrag unter diesen Unständen ( Wegfall des Wegerechtes ) nicht gebunden halten.
Ich hoffe, Ihre Frage damit im Rahmen dieser Erstberatungsplattform zufriendenstellend beantwortet zu haben.
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht