Antwort
vonRechtsanwalt Jens Jeromin
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ob es steur- und sozialversicherungsrechtlich sinnvoll ist, die Kommanditistin bei der KG anzusetllen, ist eine Frage, wegen der Sie sich zuvor mit Ihrem Steuerberater besprechen sollten.
Rechtlich ist es jedenfalls möglich, dass die Kommanditistin auch als Angestellte der KG tätig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Jeromin
Rechtsanwalt
Ein Steuerberater hat mir gesagt, daß es nicht gehen würde. Wo kann ich Ihre Aussage nachlesen? Gibt es dazu auch ein Gesetz was Sie mir benennnen können?
Sehr geehrter Fragesteller,
es gibt natürlich kein Gesetz, dass eine Vorschrift enthält, die Ihr Vorhaben ausdrücklich legitimiert.
Ausdrücklich gesetzlich geregelt ist nur, dass der Kommanditist von der Geschäftsführung der Gesellschaft ausgeschlossen ist, § 164 HGB. Weitere gesetzliche Beschränkungen sieht das HGB nicht vor, so dass eine nicht mit den Aufgaben der Geschäftsführung verbundene Tätigkeit als Angestellte durchaus möglich ist, vgl. auch § 116 HGB.
Insofern darf ich Sie bitten, Ihren Steuerberater vor diesem ausdrücklichen gesetzlichen Wortlaut darlegen zu lassen, warum ein Angestelltenvehältnis generell nicht möglich sein soll.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Jeromin
Rechtsanwalt