Kamera in pferdebox

4. Dezember 2019 21:51 |
Preis: 25,00 € |

Datenschutzrecht


Beantwortet von


22:28
Ich möchte eine Kamera in meiner gemieteten Pferdebox hängen die wirklich nur mein Pferd filmen kann. Diese Kamera kann Ton aufnehmen was ich aber nicht mache. Wie sieht es rechtlich aus ? Darf ich das wenn mein hofbesitzer der als einziger in meine Box geht es erlaubt ?
4. Dezember 2019 | 22:19

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail: info@kanzlei-hoffmeyer.de
Sehr geehrter Fragesteller,

sofern das Sichtfeld, auch für Dritte erkennbar ausschließlich im eigenen Stall liegt, ist das kein Problem, solange Sie nicht eben auch Audio aufnehmen und dabei Geräusche von außerhalb der Box mit aufnehmen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da Sie nur einmal unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 4. Dezember 2019 | 22:25

Die Kamera kann Ton aufnehmen stellt das ein Problem dar ? Ich kann ja nicht nachweisen das ich es nicht tue

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. Dezember 2019 | 22:28

Guten Abend,

nein, das ist kein Problem, da es sonst bei jeder Außen-Kamera problematisch wäre. Wichtig ist lediglich, dass das Blickfeld objektiv nur den Stall aufnimmt.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder rechtliche Hilfe brauchen sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber gerne weitere kostenlose Nachfragen beantworte und unsere Kanzlei auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet oder auch erstattet werden, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten.

Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

(3567)

Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()

Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail: info@kanzlei-hoffmeyer.de
RECHTSGEBIETE
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...