9. Oktober 2023
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02:01
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Schulze
Geismarlandstr 17b
37083 Goettingen
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zunächst ist die Frage zu stellen:
1) Gelten Sie als Vorbestraft?
2) Falls ja, wie lange?
3) Einreise
1) Gemäß § 53 Abs. 1 BZRG dürfen sich Verurteilte als unbestraft bezeichnen, wenn die Strafe nicht in das Führungszeugnis oder nur nach § 32 Abs. 3, 4 BZRG einzutragen ist.
Weit verbreitet ist die Annahme, im Bundeszentralregister seien Strafen erst bei einem Urteil von mehr als 90 Tagessätzen bzw. 3 Monaten Freiheitsstrafe eingetragen. Tatsächlich ist zwischen dem Register selbst (§§ 3 ff. BZRG) und der späteren Auskunft aus diesem Register, bspw. dem Führungszeugnis (§§ 30ff. BZRG) zu unterscheiden. De facto werden alle Strafen in das Register aufgenommen und bleiben eingetragen, bis sie getilgt werden (§§ 45ff. BZRG). Sie gelten daher tatsächlich also als vorbestraft.
2) Die Tilgungsfrist richtet sich dabei nach der Strafhöhe. Im BZR werden Geldstrafen unter 90 Tagessätzen grundsätzlich nach fünf Jahren gelöscht. Selbiges gilt für Freiheitsstrafen oder Arreste von weniger als drei Monaten und Jugendstrafen unter einem Jahr. Die Strafe wäre daher auch noch im BZR zu finden.
3) Sie müssen auf der Karte leider ja ankreuzen. Wenn Sie hier ein falsches Kreuz setzen, kann ihnen die Einreise verwehrt werden und Sie werden ausgewiesen bzw. bereits am Flughafen abgewiesen. Es gibt hier inzwischen einen gewissen Datenaustausch zwischen den Behörden. Sie können lediglich vorab bei der Botschaft fragen, ob und wo hier eine Grenze gezogen wird. Japan sieht Drogendelikte allgemein strenger an. Das würde daher für Sie sprechen, da es sich um etwas anderes handelt und die Strafe vhm. gering ist. Es handelt sich hier leider meist um eine Einzelfallentscheidung.
Daher als konkrete Empfehlung: Rufen Sie bei der Botschaft an. Lassen Sie sich per Mail kurz bestätige, dass Sie einreisen können. Füllen Sie dann bei Einreise das Formular aus, können Sie darauf verweisen. Der Aufwand sollte vorab relativ gering sein und spart ihnen eine Menge Risiko und ggf. Ärger.
VG und gute Reise
Schulze