Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist es in vielen Städten so, dass die Satzungen unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten (ich habe den vergleichbaren Fall bei einer getrennten Familie nahe Schwerin gehabt), Sodas hier die Rechtsprechung greift. Das Ermessen der Behörde ist umso kleiner, alsdass es für die einzelnen Begriffe bereits Rechtsprechung gibt. Anderenfalls hat der jeweilige Mitarbeiter Ermessen. Ich gehe konform, dass es nicht auf das Sorgerecht ankommen kann.
Sie fragen aber nach Rechtsmitteln und die sind stark eingeschränkt -entweder gehen Sie im Einzelfall dagegen vor und legen gegen Ihren konkreten Bescheid Widerspruch ein - und dann ggf, Klage (oder gleich Klage je nach Ausgestaltung Ihrer Verwaltung) oder Sie gehen gegen die ganze Satzung vor nach § 47 VwGO, Normenkontrollverfahren. Dann helfen Sie allen. Das Verfahren ist aber deutlichst schwieriger.
Daher rate ich gegen den konkreten einzelnen Bescheid vorzugehen - sofern nicht in der Frist.
Hier müssen Sie persönlich belastet sein (Vorsicht, ggf. Möglichkeit der Nachzahlung der Zeit, in der Sie nicht zahlen mussten).
Hier müsste man aber den konkreten Bescheid prüfen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist es in vielen Städten so, dass die Satzungen unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten (ich habe den vergleichbaren Fall bei einer getrennten Familie nahe Schwerin gehabt), Sodas hier die Rechtsprechung greift. Das Ermessen der Behörde ist umso kleiner, alsdass es für die einzelnen Begriffe bereits Rechtsprechung gibt. Anderenfalls hat der jeweilige Mitarbeiter Ermessen. Ich gehe konform, dass es nicht auf das Sorgerecht ankommen kann.
Sie fragen aber nach Rechtsmitteln und die sind stark eingeschränkt -entweder gehen Sie im Einzelfall dagegen vor und legen gegen Ihren konkreten Bescheid Widerspruch ein - und dann ggf, Klage (oder gleich Klage je nach Ausgestaltung Ihrer Verwaltung) oder Sie gehen gegen die ganze Satzung vor nach § 47 VwGO, Normenkontrollverfahren. Dann helfen Sie allen. Das Verfahren ist aber deutlichst schwieriger.
Daher rate ich gegen den konkreten einzelnen Bescheid vorzugehen - sofern nicht in der Frist.
Hier müssen Sie persönlich belastet sein (Vorsicht, ggf. Möglichkeit der Nachzahlung der Zeit, in der Sie nicht zahlen mussten).
Hier müsste man aber den konkreten Bescheid prüfen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen