Sehr geehrter Ratsuchender,
aufgrund Ihres dargestellten Sachverhalts lässt sich Ihre Frage summarisch wie folgt beantworten:
Ihre Schilderung verstehe ich dergestalt, dass das Dach Ihres Doppelhauspartners in Ihr Dach hineingehen soll, so dass bei Ihnen Ziegel entfernt werden und eventuell die Dämmung beschädigt wird. Eine Beschädigung Ihres Hauses darf natürlich durch den Anbau der Doppelhaushälfte nicht geschehen.
Sollten hier Schäden zu Ihren Lasten entstehen, so haben Sie gegen Ihren Nachbarn einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Reparatur Ihres Hauses. Dieser basiert auf dem sog. nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs gemäß § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog.
Nach dieser Anspruchsgrundlage sind alle von einem Grundstück auf ein benachbartes Grundstück ausgehenden Einwirkungen zu ersetzen, die das zumutbare Maß übersteigen, sofern der betroffene Eigentümer aus besonderen Gründen daran gehindert war, diese Einwirkungen rechtzeitig, vor Schadenseintritt, abzuwehren. Auf ein Verschulden des Nachbarn kommt es dabei nicht an.
Eine Beschädigung braucht von Ihnen nicht geduldet zu werden.
Weiterhin sollten Sie überprüfen lassen, ob sich das Vorgehen des Nachbarn mit seiner Baugenehmigung deckt oder ggf. durch einen Kollegen vor Ort prüfen lassen, ob noch gegen die Baugenehmigung Widerspruch eingelegt werden kann.
Die Behörde würde dann überprüfen, ob der Widerspruch zulässig und begründet ist.
Begründet ist der Widerspruch dann, wenn die Baugenehmigung rechtswidrig ergangen ist, weil gegen Rechtsvorschriften verstoßen wurde, sie unzweckmäßig ist und der Sie hierdurch in seinen Rechten verletzt wird.
Eine Aussage über die Erfolgsaussichten Ihrer Möglichkeiten kann im Rahmen einer Online-Beratung, ohne weitere Kenntnis der gesamten Umstände und der baurechtlichen Unterlagen, nicht vorgenommen werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über die rechtliche Lage geben.
Dr. E. Feldmann
Rechtsanwältin
FELDMANN Rechtsanwälte
Wittbräucker Straße 421
44267 Dortmund
info@kanzlei-fm.de
Tel.: 0231/5325288
Fax: 0231/5325290
aufgrund Ihres dargestellten Sachverhalts lässt sich Ihre Frage summarisch wie folgt beantworten:
Ihre Schilderung verstehe ich dergestalt, dass das Dach Ihres Doppelhauspartners in Ihr Dach hineingehen soll, so dass bei Ihnen Ziegel entfernt werden und eventuell die Dämmung beschädigt wird. Eine Beschädigung Ihres Hauses darf natürlich durch den Anbau der Doppelhaushälfte nicht geschehen.
Sollten hier Schäden zu Ihren Lasten entstehen, so haben Sie gegen Ihren Nachbarn einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Reparatur Ihres Hauses. Dieser basiert auf dem sog. nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs gemäß § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog.
Nach dieser Anspruchsgrundlage sind alle von einem Grundstück auf ein benachbartes Grundstück ausgehenden Einwirkungen zu ersetzen, die das zumutbare Maß übersteigen, sofern der betroffene Eigentümer aus besonderen Gründen daran gehindert war, diese Einwirkungen rechtzeitig, vor Schadenseintritt, abzuwehren. Auf ein Verschulden des Nachbarn kommt es dabei nicht an.
Eine Beschädigung braucht von Ihnen nicht geduldet zu werden.
Weiterhin sollten Sie überprüfen lassen, ob sich das Vorgehen des Nachbarn mit seiner Baugenehmigung deckt oder ggf. durch einen Kollegen vor Ort prüfen lassen, ob noch gegen die Baugenehmigung Widerspruch eingelegt werden kann.
Die Behörde würde dann überprüfen, ob der Widerspruch zulässig und begründet ist.
Begründet ist der Widerspruch dann, wenn die Baugenehmigung rechtswidrig ergangen ist, weil gegen Rechtsvorschriften verstoßen wurde, sie unzweckmäßig ist und der Sie hierdurch in seinen Rechten verletzt wird.
Eine Aussage über die Erfolgsaussichten Ihrer Möglichkeiten kann im Rahmen einer Online-Beratung, ohne weitere Kenntnis der gesamten Umstände und der baurechtlichen Unterlagen, nicht vorgenommen werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über die rechtliche Lage geben.
Dr. E. Feldmann
Rechtsanwältin
FELDMANN Rechtsanwälte
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