Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen wie folgt beantworten:
Zunächst wäre zu klären, wer auf Grund des „Besitzerwechsels“ tatsächlich Ansprechpartner ist und ob hier überhaupt noch Geld zu erwarten ist.
Die eigenen Kosten für die Geltendmachung belaufen sich außergerichtlich (je nach Aufwand) auf mind. 80 EUR, bei folgender gerichtlicher Auseinandersetzung auf rd. 300 EUR incl. Gerichtskosten.
Ob sich dieses Risiko rentiert, kann ich natürlich nicht abschließend bewerten.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen wie folgt beantworten:
Zunächst wäre zu klären, wer auf Grund des „Besitzerwechsels“ tatsächlich Ansprechpartner ist und ob hier überhaupt noch Geld zu erwarten ist.
Die eigenen Kosten für die Geltendmachung belaufen sich außergerichtlich (je nach Aufwand) auf mind. 80 EUR, bei folgender gerichtlicher Auseinandersetzung auf rd. 300 EUR incl. Gerichtskosten.
Ob sich dieses Risiko rentiert, kann ich natürlich nicht abschließend bewerten.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt