Internetbetrug Fahrzeugkauf
| 18. Januar 2011 19:07
|
Preis:
30€
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|
Internetauktionen
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe über eine Internet-Verkaufsplattform ein Fahrzeug ersteigert, welches als "fahrbar" und nur mit üblichen Alterserscheinungen wie Kratzern und Beulen beschrieben und verkauft wurde.
Nach der Fahrzeugabholung wurde auf dem Heimweg nach nur wenigen Kilometern ein grösserer Schaden festgestellt, das Fahrzeug wurde schnell heiss und wurde sofort abgestellt um weitere Schäden zu vermeiden. Nach genauer Prüfung hat sich ein Zylinderkopfdichtungs-Schaden herausgestellt. Neben dem grossen Schaden war auch die Motorhaubenentriegelung, das Türschloss und der Auspuff defekt, was nicht zu überhören war, der Verkäufer hat weder den defekten Auspuff noch weitere Mängel aufgezählt. Das Fahrzeug hat angeblich drei Wochen gestanden. Während der Standzeit gehen aber all die Sachen nicht kaputt.
Der Verkäufer weigert sich mir das Geld zu erstatten und das Fahrzeug zurückzunehmen. Auch wenn der Wagen von Privat ohne Garantie und Rücknahme verkauft wurde, heisst es nicht gleich dass es eine Freikarte für Betrüger im Internet ist und dass auch grobe Mängel verschwiegen werden können (?). Die Mängel waren vom Verkäufer sicher vorher ersichtlich, z.B. der hörbar defekte Auspuff oder die sich nicht öffnende Fahrertür sowie Öl und Schlamm im Kühler.
Lohnt es sich für mich rechtliche Schritte gegen den Verkäufer einzuleiten oder dürfen solche Leute weiterhin die Leute mit falschen Aussagen in den Auktionen betrügen?
Vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage beantworte ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt.
Der Verkäufer kann sich nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen hat,
§ 444 BGB.
Dass der Mangel bereits bei bei der Übergabe vorhanden war, lässt sich mit einem Sachverständigengutachten beweisen.
Sie müssen nachweisen, dass der Verkäufer von defekten Zylinderkopfdichtung wusste.
Sie sollten vom Vertrag zurücktreten, eine Frist zur Rückzahlung des Kaufpreises setzen und nach Fristablauf einen Rechtsanwalt vor Ort einschalten.