Impressum eines öbuv SV überprüfen, Spezialist gesucht

| 11. Juli 2019 17:30 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Guten Tag, ich möchte das Web-Impressum eines öbuv SV überprüfen lassen und suche hierzu einen Spezialisten. Der mir (natürlich nach gesondertem Auftrag) die Möglichkeiten aufzeigt, dagegen vorzugehen, wenn es nicht korrekt ist. Deshalb bitte ich um Angabe eines gewünschten Honorars dafür. Danke!

Einsatz editiert am 14.07.2019 05:18:38
Eingrenzung vom Fragesteller
14. Juli 2019 | 07:06
14. Juli 2019 | 14:03

Antwort

von


(331)
Kapitelshof 36
53229 Bonn
Tel: 0228 / 90 888 32
Web: https://www.dietrich-legal.de
E-Mail: info@dietrich-legal.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Ich habe mir das Impressum angesehen. Wenn es sich bei dem Sachverständigen nicht um einen Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG handelt, dann fehlt im Impressum die Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer. Dies ergibt sich aus § 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG. Die Angabe der normalen Steuernummer ist nicht ausreichend. Als Kleinunternehmer gilt man nur, wenn im Jahr ein Umsatz von 17.500 EUR nicht überschritten wird.

Zudem ist im Impressum nicht die zuständige Aufsichtsbehörde angegeben. Bei öffentlichen Bestellungen nach § 36 GewO ist dies in der Regel die Industrie- und Handelskammer.

Wie Sie dagegen vorgehen können, ist davon abhängig, ob Sie Mitbewerber des Sachverständigen sind oder nicht:

Wenn Sie Mitbewerber sind, können Sie selbst eine Abmahnung aussprechen oder den SV bei der Wettbewerbszentrale melden.

Wenn Sie kein Mitbewerber sind, dann wäre eine Meldung an die Bayerische Landeszentrale für neue Medien möglich. Gegen den SV kann dann ein Bußgeld verhängt werden.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 14. Juli 2019 | 18:58

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