Immobilie 3 Eigentümer, 2 bezahlen keine Kosten

26. April 2007 16:10 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Vertragsrecht


Beantwortet von

3 Personen besitzen zu gleichen Teilen ein Einfamilienhaus, 2 Pers. wohnen seit 6 Monaten nach Kauf des EFH im Jahr 1989 im Ausland, haben ihre Möbel, privaten Gegenstände im EFH, Schlafzimmer eingerichtet und kommen jeweils für 3 Wochen im Jahr.

Diese 2 Pers. zahlen seit 1.2.2006 ihre anteiliegn Hauskosten nicht mehr auf das gemeinsame Girokonto (in Form der Gbr geführt) für Hypothekenzinsen, Grundsteuer, Versicherungen, Wasser, Heizöl,etc. und notwendige Reparaturen. Dadurch ist der Dispositionskredit ausgeschöpft, die Bank fordert den Ausgleich durch Herabsetzung des Dispos mangels Geldeingang. Die beiden weigern sich das Konto auszugleichen.

Frage: Was kann ich tun, daß das Konto von den 2 Pers. ausgelichen wird und ich nicht evt. alleine dafür hafte?

Seit 01.02.2007 lasse ich obige Kosten von meinem persönlichen Konto abbuchen um eine Zahlung zu gewährleisten.
Frage: Müssen die anderen beiden Eigentümer sich an den Kosten beteiligen, wenn ja wie kann ich dies am besten erreichen- evt. auch durch Erhalt eines dementsprechenden höheren Verkaufserlöses bei Veräußerung der Immobilie?
26. April 2007 | 18:22

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,


nach Ihrer Darstellung haften Sie gegenüber der Bank im Rahmen der Gesamtschuldnerschaft, so dass die Bank von jedem Schuldner den VOLLEN Betrag (nicht aber mehr als den Gesamtbetrag) fordern kann.

Sofern vertraglich nichts weiter geregelt ist, wird dann im internen Bereich (Sie und die anderen Miteigentümer) nach Kopfteilen zu zahlen sein. Dieser Ausgleich ergibt sich aus § 427 BGB schon aus dem Gesetz.

Sie müssen nun die anderen Miteigentümer schriftlich zur Zahlung mit einer Frist von 14 Tagen auffordern - erfolgt die Zahlung nicht, werden Sie den Gerichtsweg beschreiten müssen, um einen vollstreckbaren Titel zu erlangen. Hierzu sollten Sie sich nach Fraistablauf anwaltlicher Hilfe bedienen.

Dann und nur mit diesem Titel (oder einem gleichwertigen Vollstreckungstitel) könnten dann Vollstreckungsmaßnahmen erfolgreich durchgeführt werden.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle



Rückfrage vom Fragesteller 30. April 2007 | 14:25

Sehr geehrter Herr Bohle,

kann ich von den beiden Miteigentümer auch die Hauskosten (s.o.) anteilig verlangen und gegebenfalls mit Erwirkung eines Titels erhalten, die ich ab 01.02.07 von meinem persönlichen Konto abbuchen lasse?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 30. April 2007 | 14:27

Sehr geehrter Ratsuchender,


ja, auch dieses ist möglich, mit Ausnahme der verbrauchsabhängigen Kosten.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

ANTWORT VON

(2929)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet- und Pachtrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...