26. April 2007
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18:22
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
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E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
nach Ihrer Darstellung haften Sie gegenüber der Bank im Rahmen der Gesamtschuldnerschaft, so dass die Bank von jedem Schuldner den VOLLEN Betrag (nicht aber mehr als den Gesamtbetrag) fordern kann.
Sofern vertraglich nichts weiter geregelt ist, wird dann im internen Bereich (Sie und die anderen Miteigentümer) nach Kopfteilen zu zahlen sein. Dieser Ausgleich ergibt sich aus § 427 BGB schon aus dem Gesetz.
Sie müssen nun die anderen Miteigentümer schriftlich zur Zahlung mit einer Frist von 14 Tagen auffordern - erfolgt die Zahlung nicht, werden Sie den Gerichtsweg beschreiten müssen, um einen vollstreckbaren Titel zu erlangen. Hierzu sollten Sie sich nach Fraistablauf anwaltlicher Hilfe bedienen.
Dann und nur mit diesem Titel (oder einem gleichwertigen Vollstreckungstitel) könnten dann Vollstreckungsmaßnahmen erfolgreich durchgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Rückfrage vom Fragesteller
30. April 2007 | 14:25
Sehr geehrter Herr Bohle,
kann ich von den beiden Miteigentümer auch die Hauskosten (s.o.) anteilig verlangen und gegebenfalls mit Erwirkung eines Titels erhalten, die ich ab 01.02.07 von meinem persönlichen Konto abbuchen lasse?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
30. April 2007 | 14:27
Sehr geehrter Ratsuchender,
ja, auch dieses ist möglich, mit Ausnahme der verbrauchsabhängigen Kosten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle