8. Januar 2025
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12:04
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Entscheidend sind die konkreten Bedingungen Ihrer Versicherung. Oftmals haben Versicherungsunternehmen Ausschlüsse für bereits bestehende Erkrankungen oder Vorerkrankungen und die Versicherung muss nicht für die Behandlung von Krankheiten aufkommen, die bereits vor dem Abschluss bestanden haben. Zusätzlich sind oft Wartezeiten für die Deckung von bestimmter chronischer Erkrankungen enthalten und die Versicherung müsste erst nach Ablauf der vereinbarten Frist für die Behandlung der Krankheit aufkommen.
Pauschal ausgeschlossen ist es aber nicht, dass die Versicherung auch die Kosten für die Behandlung einer bereits bei Abschluss des Vertrages vorhandenen chronischen Krankheit übernehmen muss, wenn diese erst nach Abschluss der Versicherung diagnostiziert wird und vorher nicht bekannt war bzw. hätte bemerkt werden müssen.
Aber wie oben bereits beschrieben variieren die Bedingungen und Einschränkungen von Versicherung zu Versicherung. Daher sollten Sie einen genauen Blick in die Police werden bzw. (falls vorhanden) das Gespräch mit Ihrem Versicherungsmakler suchen, um diesen Punkt zu überprüfen. Eine Bestätigung durch das Tierheim dahingehend, dass der Hund dort keine Anzeichen für eine chronische Krankheit gezeigt hat, kann im Streitfalle ebenfalls hilfreich sein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking