Heizkostenverteiler Fehlfunktion ?

| 12. Februar 2019 15:08 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


17:39
Was kann ich noch dagegen unternehmen
im Dezember wurden bei mir die Heizungskörper abgelesen
seit Jahren zeigt das Röhrchen immer höchtens um 2,3 an
der Heizkörper ist aus
diesesmal zeigt das Röhrchen 24,3 an
bin sofort in Einspruch gegangen und habe den Fall erläutert
alle Belege der letzten 5 Jahre mitgeschickt
Gestern kam die Antwort
Nein es ist alles richtig , es liegt kein Ablesefehler vor.
Mag ja stimmen was der Mitarbeiter abgelesen hat, aber der abgelesene Wert ist völlig unplausibel.

ich möchte mich schon im vorraus für ihre Hilfe Bedanken
MfG
M.R
12. Februar 2019 | 16:06

Antwort

von


(517)
Harmsstraße 83
24114 Kiel
Tel: 0431 88 70 49 75
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Sascha-Lembcke-__l104631.html
E-Mail: lembcke.recht@googlemail.com
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Heizkostenverteiler sind im Unterschied zu den Wärmezählern Hilfsgeräte zur Feststellung des anteiligen Verbrauchs. Obwohl die Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip vergleichsweise ungenau arbeiten, sind sie noch immer sehr weit verbreitet. Trotz Bedenken gegen die Tauglichkeit der Verdunstungsverteiler sind sie nach der Rechtsprechung grundsätzlich zulässig (BGH WuM 86, 214).

Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip liefern keine Informationen über den Verbrauch in physikalischen Maßeinheiten wie Kilowattstunden, sie sind einzig als Maßstab der Verteilung verwendbar. Die Verdunstung erfolgt ungleichmäßig. Je weniger Messflüssigkeit in der Glasampulle enthalten ist, desto langsamer die Verdunstungsgeschwindigkeit. Die Verdunstung ist abhängig vom Wärmeverbrauch, der Temperatur, der Vorlauftemperatur und auch der individuellen Regulierung der Thermostatventile. Deshalb sind Stricheinheiten unterschiedlicher Heizperioden nicht miteinander vergleichbar.

Nach der Heizkostenverordnung 2009 müssen vor 1981 installierte Verdunstungsgeräte bis zum 31.12.2013 ausgetauscht werden.

Durch Heizkörperverkleidungen und auch lange dichte und kompakte Vorhänge wird oft ein Wärmestau hervorgerufen, der zu einer höheren Verdunstungsanzeige führt. Gleiches passiert auch in Badezimmern, wenn regelmäßig feuchte Badehandtücher über Heizkörper und Verteiler gehängt werden. Eine Anzeigenkorrektur ist weder bei Heizkörperverkleidungen noch bei Vorhängen möglich. Auch Reflexionsfolien, die hinter den Heizkörpern in der Nische der Außenwand zur Energieeinsparung angebracht werden, erzeugen eine erhöhte Verdunstungsanzeige. Verbraucherbedingtes Fehlverhalten kann ebenfalls zu unerwünschten Messergebnissen führen. So empfiehlt es sich zum Beispiel beim Verlassen der Räume die Heizkörperventile im Winter nicht vollständig herunter zudrehen, wenn man anschließend beim Wiedereintritt die Ventile vollständig öffnet. Diese Verfälschungen der Anzeige kann der Wohnungsnutzer durch geeignete Maßnahmen selbst verhindern, beim Einfluss der Sonnenstrahlung geht dies in der Regel nicht.

Vorliegend wird daher ein Problem bei der Verdunstung liegen, dass das Messgerät einen überhöhten Verbrauch der Verdunsterflüssigkeit anzeigt. Fraglich indes ist die Ursache der annormalen Verdunstung im Vergleich zu den Vorjahren.

Dies kann verschiedene Gründe haben, die entweder an dem Nutzerverhalten liegen oder aber auch und das ist das tragische an den Umgebungstemperaturen, denn eine Verdunstung findet auch sonst statt. Zum einen gibt es die sog. Kaltverdunstung, welche auch außerhalb des Heizungsbetriebes stattfindet und mit einkalkuliert bei der Füllmenge ist und zum anderen gibt es auch die Warmverdunstung durch Wärmeinflüsse ist Sommer, welche auch teilweise mit einkalkuliert ist. Hier kann jedoch das Problem eventuell zu finden sein, denn durch den heißen Sommer kann es insoweit bei einer hohen Innentemperatur zur unmittelbaren gesteigerten Verdunstung gekommen sein, welche sich in dem hohen Wert wieder spiegelt, sofern sich das Nutzerverhalten nicht wesentlich geändert hat.

Hier besteht aber rechtlich leider das Problem, dass damit nicht das Messergebnis falsch ist, sondern die fiktive Verbrauchserfassung. Dieser können Sie widersprechen, müssten jedoch in einem gerichtlichen Verfahren die volle Beweislast für Ihre Behauptung tragen, sodass man um ein teures Sachverständigengutachten wohl nicht herumkommen wird.

Demzufolge haben Sie nur die beiden Möglichkeiten, dass Sie weiterhin das Messergebnis durch einen Falscherfassung des vermeintlichen Verbrauchs anfechten, sprich dem widersprechen oder aber es leider hinnehmen.

Im Falle des Widerspruchs muss der Eigentümer dann seine weiteren Schritte prüfen.

Ich empfehle in diesem Fall auch unmittelbar mit den Nachbarn Kontakt aufzunehmen (oder sofern die Heizkosten in der Nebenkosten abgerechnet werden sämtliche Nebenkostenabrechnungen aller Mieter einsehen zu lassen, darauf haben Sie auch Anspruch im Rahmen der Anfechtung der Nebenkostenabrechnung) und ggf. auch dort mal nach deren Verbrauch zu fragen, ob sich dort auch Unstimmigkeiten ähnlicher Art ergeben haben, sodass man damit zumindest das persönliche Nutzerverhalten ausklammern kann und dies dann doch eher mit einer bauartbedingten überhöhte Nebenverdunstung begründen kann.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Sascha Lembcke

Rückfrage vom Fragesteller 12. Februar 2019 | 17:30

vielen Dank für ihre schnelle Antwort
aber mein Problem ist nicht gelöst
in der Wohnung sind 5 Heizkörper bis auf den einen zeigen alle anderen (4) normale Werte an (wie jedes Jahr)
vor dem Heizkörper steht nichts und die Sonne scheint auch nicht darauf
in der Wohnung ist niemand und die Heizkörper sind zugedreht
dafür habe ich auch Zeugen
die letzten Jahre waren auch sehr heiß und es gab keine abnormen Werte
der Ableser sagte"ups"
auf Nachfrage gab es keine Antwort
später sah ich auf dem Ablesestreifen den abnormen Wert von dem einen Heizkörper
absolut nicht plausibel
was kann ich konkret dagegen unternehmen
MfG
M.R

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. Februar 2019 | 17:39

Ihre Nachfrage möchte ich gerne beantworten, wenngleich dies schon oben geschehen ist.

Sie können nur die Messung anzweifeln, sprich gegen die Abrechnung in Widerspruch treten und versuchen eine Vergleichslage durch Abgleich zu finden.

Sollte das Röhrchen einen defekt haben, so können Sie dies monieren, jedoch hat der Ableser das Röhrchen, sodass Sie da nur schwer herankommen.

Sie müssen daher insoweit die Behauptung einer fehlerfreien Messung widerlegen. Die Beweislast liegt auf Ihrer Seite. Andere Möglichkeiten gibt es insoweit nicht. Denn zu Gunsten des Ablesers oder des Vermieters spricht eben die Tatsache, dass das Röhrchen einen Verbrauch anzeigte. Wie der Verbrauch zu stande gekommen ist, wird dabei rechtlich durch das sog. Nutzerverhalten, siehe BGH, vermutet und kann eben nur durch einen tauglichen Beweis seitens des Nutzers entkräftet bzw. widerlegt werden.

Insoweit kann ich Ihnen an dieser Stelle keinen weiteren Weg aufzeigen, als schlichtweg nur der Widerspruch, denn das Verfahren danach hat derjenige in der Hand der sich auf die Ablesung und das Ergebnis beruft. Und demzufolge leiten sich weitere Maßnahmen von dessen handeln ab. Aber wie bereits betont, macht der Auftraggeber die Forderung gerichtlich geltend, müssen Sie das Gegenteil beweisen, was sich schwierig erweisen wird.

Mit freundlichen Grüßen
RA Sascha Lembcke

Bewertung des Fragestellers 14. Februar 2019 | 02:24

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"In diesem Fall ist man wohl machtlos dem Vermieter ausgeliefert, jeder klar denkende Mensch kann erkennen das da etwas nicht stimmen kann aber man kann es nicht beweisen das das Verdampferröhrchen fehlerhaft sein muß. Also muss ich die 11 fache Summe an Heizungskosten bezahlen. "
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 14. Februar 2019
4,6/5.0

In diesem Fall ist man wohl machtlos dem Vermieter ausgeliefert, jeder klar denkende Mensch kann erkennen das da etwas nicht stimmen kann aber man kann es nicht beweisen das das Verdampferröhrchen fehlerhaft sein muß. Also muss ich die 11 fache Summe an Heizungskosten bezahlen.


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