Handyverbot an der Schule

14. Dezember 2007 12:57 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,

an der Schule meines Sohnes herrscht Handyverbot (Hessische Schule). Das heißt, das Telefonieren im Unterricht und in der Pause (!) ist untersagt. Heute musste ich meinen Sohn wegen einem anstehenden Arzttermin (den er noch am Vormittag bis 11:00 Uhr wahrnehmen sollte) ausnahmsweise in der Pause anrufen. Während des Gesprächs wurde ihm das Handy von einer Lehrerin aus der Hand genommen, obwohl er sie darauf hinwies, dass dies ein "Notfall" bzw. eine Ausnahme sei. Nach meiner Beschwerde und Rückfrage im Sekretariat: Das Handy bekommt nur ein Erziehungsberechtigter wieder ausgehändigt. Da ich bis heute Nachmittag nicht mehr rechtzeitig in die Schule komme, um es abzuholen, entzieht die Schule meinem Sohn das Handy das ganze Wochenende. Nach den Vorgaben des Kultusministeriums widerspricht dies der Verhältnismäßigkeit, regelt jedoch jede Schule wie sie will. Ist dies rechtlich gesehen einwandfrei oder kann ich mich gegen diese Regelung wehren? Vielen Dank für eine Auskunft! Mit freundlichen Grüßen
14. Dezember 2007 | 13:05

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Ratsuchende,


dieses Verhalten widerspricht sicherlich dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da das Handy spätestens bei Beendigung des Schulunterrichtes an den Schüler herauszugeben ist.

Ein weitergehender Einbehalt wäre nur bei besonders hartnäckigen Verstößen - wenn überhaupt - gerechtfertigt, der aber hier schon deshalb nicht gegeben sein kann, weil ja ein auch von Ihnen bestätigter Notfall bestanden hat. Eine schulinterne Auslegung ist zwar möglich; gleichwohl müssen die Richtlinien - die hier überschritten sind - eingehalten werden.

Demgemäß sollten Sie nochmlas - in Zeugengegenwart - bei der Schule anrufen und die Herausgabe an Ihren Sohn mit dem Hinweis verlangen, dass die weitergehende Einhbehaltung dann Schritte nach sich ziehen wird.

Denn Sie hätten hier die Möglichkeit, sich sowohl beim Schuldirektor als auch bei Kultusministerium darüber schriftlich zu beschweren und auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu machen, da die Lehrerin eben nicht die Funktion der "Handypolizei" obliegt und mit dem unrechtmäßigem Einbehalt die Kompetenzen schlichtweg überschritten werden.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


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