14. Dezember 2007
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13:05
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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dieses Verhalten widerspricht sicherlich dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da das Handy spätestens bei Beendigung des Schulunterrichtes an den Schüler herauszugeben ist.
Ein weitergehender Einbehalt wäre nur bei besonders hartnäckigen Verstößen - wenn überhaupt - gerechtfertigt, der aber hier schon deshalb nicht gegeben sein kann, weil ja ein auch von Ihnen bestätigter Notfall bestanden hat. Eine schulinterne Auslegung ist zwar möglich; gleichwohl müssen die Richtlinien - die hier überschritten sind - eingehalten werden.
Demgemäß sollten Sie nochmlas - in Zeugengegenwart - bei der Schule anrufen und die Herausgabe an Ihren Sohn mit dem Hinweis verlangen, dass die weitergehende Einhbehaltung dann Schritte nach sich ziehen wird.
Denn Sie hätten hier die Möglichkeit, sich sowohl beim Schuldirektor als auch bei Kultusministerium darüber schriftlich zu beschweren und auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu machen, da die Lehrerin eben nicht die Funktion der "Handypolizei" obliegt und mit dem unrechtmäßigem Einbehalt die Kompetenzen schlichtweg überschritten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle