Sehr geehrter Fragesuchender,
1. Ihrer Schilderung zufolge bestehen grundsätzlich Erfolgsaussichten, dass das gegen Sie betriebene OWi-Verfahren eingestellt wird.
2. Um eine weitere Einschätzung vornehmen zu können müsste ich Akteneinsicht nehmen- grundsätzlich ist dies nötig um überprüfen zu können, welche Aussage die Polizeibeamten, die Sie angeblich gesehen haben, getätigt haben.
3. Wann haben Sie den Bußgeldbescheid erhalten? Bitte bedenken Sie die Einspruchsfrist!
Ich darf Sie bitten unverzüglich telefonisch Kontakt zu mir aufzunehmen - Telefon 0821 3494800 . Selbstverständlich stehe ich Ihnen als Verteidiger im PLZ Bereich 85 zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf meiner Homepage, www.kanzlei-bauer.eu
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ohne Akteneinsicht keine konkretere Abschätzung der Sach- und Rechtslage vorgenommen werden kann. Ihrer Schilderung entnehmend stehen die Chancen jedoch nicht schlecht, sofern Sie plausibel nachweisen können, dass Ihre Fernbedienung ( durch Vorlage der Fernbedienung bei Gericht) einem Handy zum Verwechseln ähnlich sieht. Insbesondere wäre es für Sie sinnvoll eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, um nicht die Löschung der bereits bestehenden Punkte zu behindern.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Bauer
Rechtsanwalt
1. Ihrer Schilderung zufolge bestehen grundsätzlich Erfolgsaussichten, dass das gegen Sie betriebene OWi-Verfahren eingestellt wird.
2. Um eine weitere Einschätzung vornehmen zu können müsste ich Akteneinsicht nehmen- grundsätzlich ist dies nötig um überprüfen zu können, welche Aussage die Polizeibeamten, die Sie angeblich gesehen haben, getätigt haben.
3. Wann haben Sie den Bußgeldbescheid erhalten? Bitte bedenken Sie die Einspruchsfrist!
Ich darf Sie bitten unverzüglich telefonisch Kontakt zu mir aufzunehmen - Telefon 0821 3494800 . Selbstverständlich stehe ich Ihnen als Verteidiger im PLZ Bereich 85 zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf meiner Homepage, www.kanzlei-bauer.eu
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ohne Akteneinsicht keine konkretere Abschätzung der Sach- und Rechtslage vorgenommen werden kann. Ihrer Schilderung entnehmend stehen die Chancen jedoch nicht schlecht, sofern Sie plausibel nachweisen können, dass Ihre Fernbedienung ( durch Vorlage der Fernbedienung bei Gericht) einem Handy zum Verwechseln ähnlich sieht. Insbesondere wäre es für Sie sinnvoll eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, um nicht die Löschung der bereits bestehenden Punkte zu behindern.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Bauer
Rechtsanwalt