1. August 2022
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18:29
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Wenn Ihre Leistung ist Grundrisse und Aufmaße zu erstellen, dann müssen Sie dafür auch gerade stehen diese Leistung ordnungsgemäß zu erbringen.
Sie können in Ihren AGB einen Haftungsausschluss vorsehen. Damit können Sie dann die Haftung für die Fälle ausschließen in denen Sie einfach fahrlässig Fehler machen. Aber Sie können die Haftung nicht ausschließen soweit sich dies auf die Leistung bezieht, die Sie gerade im Speziellen erbringen. Das sind die sogenannten Kardinalpflichte.
Das bedeutet, Sie können nicht irgendeinen Grundriß zeichnen und haften dann überhaupt nicht dafür, ob dieser richtig oder falsch ist.
Soweit Sie diesbezüglich Sorge um Ihre Haftung haben sollten Sie neben dem Haftungsausschluss in Ihren AGB auch eine Versicherung abschließen für Schäden, die durch Ihre Tätigkeit entstehen können. Der Haftungsausschluss alleine wird das nur in einem geringen Umfang auffangen können.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-