Antwort
vonRechtsanwalt Jürgen Wünschmann
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auf der Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworte ich Ihre Frage gerne wie folgt:
1. Ist der ungarische Führerschein in Deutschland gültig?
Ihr in Ungarn ausgestellter EU-Führerschein berechtigt dann nicht dazu, in Deutschland ein Kraftfahrzeug der entsprechenden Klasse zu führen, wenn Sie
nach dem Inhalt Ihres Führerscheins oder aufgrund von unbestreitbaren [u]Informationen, die aus Ungarn herrühren[/u], zum Zeitpunkt der Erteilung des Führerscheins Ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in Ungarn hatten (§ 28 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Nr. 2 Fahrerlaubnisverordnung – FeV). Lag umgekehrt Ihr ordentlicher Wohnsitz bei Erteilung des Führerscheins in Ungarn, dann ist er auch in Deutschland und der gesamten EU gültig.
Ein ordentlicher Wohnsitz in Ungarn ist anzunehmen:
• wenn Sie sich im Zeitpunkt der Führerscheinerteilung wegen persönlicher und beruflicher oder auch nur wegen persönlicher Gründe, die jeweils enge Beziehungen zu Ihrem Wohnort erkennen lassen, mindestens 185 Tage im Jahr in Ungarn gewohnt haben oder
• wenn Ihre persönlichen Bindungen in Ungarn lagen, Sie sich aber aus beruflichen Gründen in Deutschland aufgehalten haben, hatten Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in Ungarn, wenn Sie regelmäßig dorthin zurückgekehrt sind.
Ob diese Voraussetzungen vorlagen kann ohne nähere Kenntnis der konkreten Umstände nicht beurteilt werden.
2. Umtausch des ungarischen Führerscheins in Deutschland
Wenn die deutsche Fahrerlaubnisbehörde aufgrund von Informationen aus Ungarn oder aufgrund des Inhalts des ungarischen Führerscheins feststellt, dass bei dessen Erteilung gegen das Wohnsitzprinzip verstoßen wurde, wird der Umtausch abgelehnt.
3. Rechtliche Konsequenzen
Falls festgestellt wird, dass der Führerschein in Ungarn entgegen des Wohnsitzprinzips erteilt wurde:
• Ungültigkeit des Führerscheins in Deutschland
• Sollten Sie mit einem nicht anerkannten Führerschein in Deutschland fahren, könnte eine Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis drohen (Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr).
4. Ist der Führerschein außerhalb von Deutschland weiterhin gültig
Da das Wohnsitzprinzip aufgrund einer EU-Richtlinie europaweit vereinheitlicht ist, gilt letztlich in jedem EU-Land das vorstehend Gesagte. Eine andere Frage ist, wie konsequent in anderen EU-Ländern diese Regelungen angewendet werden.
Da die Sachlage komplex ist und von individuellen Details abhängt, empfehle ich Ihnen dringend, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren, um eine genaue Einschätzung zu erhalten.
Ich hoffe, das hilft dir weiter! Wenn etwas unklar geblieben ist, können Sie von der (kostenfreien) Nachfragefunktion Gebrauch machen.
Mit freundlichen Grüßen
Wünschmann
(Rechtsanwalt)
Sehr geehrter Herr Wünschmann,
vielen Dank für Ihre ausführliche Erklärung. Ich schätze Ihre Einschätzung sehr und hätte noch zwei Folgefragen, wenn Sie erlauben:
1. Solange ich in Deutschland kein Auto fahre, begehe ich keine Straftat. Falls ich versuche, meinen Führerschein in einen deutschen Führerschein umzutauschen, die Fahrerlaubnisbehörde jedoch feststellt, dass ich gegen das Wohnsitzprinzip verstoßen habe, und meinen Antrag ablehnt – gibt es eine rechtliche Grundlage für sie, meinen Führerschein zu beschlagnahmen? Meines Erachtens hätten sie hierzu keine Befugnis, da es sich um ein offizielles Ausweisdokument eines anderen Landes handelt.
2. Falls mein Antrag aufgrund dieses Wohnsitzproblems abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, dass die deutsche Behörde die ungarischen Behörden darüber informiert?
Ich danke Ihnen für Ihre Zeit und Ihr Fachwissen bei der Klärung dieser Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Rückfragen beantworte ich gerne wie folgt:
1. Die Nichtanerkennung allein wegen Verstoßes gegen die Wohnsitzregelung berechtigt die deutsche Fahrerlaubnisbehörde nicht dazu, Ihren ungarischen EU-Führerschein einzuziehen. Die ausstellende ungarische Behörde bleibt für die Gültigkeit und eine etwaige Einziehung des Führerscheins zuständig.
2. Sollte Ihr Führerschein allein deshalb nicht anerkannt werden, weil die deutsche Fahrerlaubnisbehörde aufgrund unbestreitbarer Informationen aus Ungarn davon ausgeht, dass Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in Ungarn hatten, ist nach den mir vorliegenden Informationen nicht damit zu rechnen, dass die ungarischen Behörden darüber unaufgefordert informiert werden. Zu denken wäre etwa an eine Meldung an EUCARIS (Europäisches Fahrzeug- und Führerschein-Informationssystem). Allerdings führt die Nichtanerkennung eines EU-Führerscheins allein wegen der Wohnsitzregelung nicht automatisch zu einer Meldung bei EUCARIS. Etwas anderes könnte dann gelten, wenn im Zuge der Nichtanerkennung weitere Maßnahmen ergriffen werden, die eine Meldung bei EUCARIS rechtfertigen (z.B. Sperrung der Fahrerlaubnis in Deutschland wegen anderer Gründe). Das hängt jedoch von den Umständen des Einzelfalls ab.
Sollte noch etwas unklar geblieben sein, erreichen Sie mich zur weiteren (kostenfreien) Klärung unter der hier hinterlegten E-Mail.
Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Wünschmann
(Rechtsanwalt)