Gültigkeit meines ungarischen Führerscheins in Deutschland

| 6. Februar 2025 17:54 |
Preis: 30,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte/r Damen und Herren,

ich möchte rechtliche Beratung bezüglich der Gültigkeit meines ungarischen Führerscheins in Deutschland und der Möglichkeit, diesen umzutauschen, einholen.

Ich habe meinen Wohnsitz in Deutschland im April 2020 (Anmeldung) angemeldet. Mein ungarischer Führerschein wurde im August 2023 ausgestellt, nachdem ich den gesamten Führerscheinerwerb in Ungarn abgeschlossen habe. Ich habe außerdem einen festen Wohnsitz in Ungarn und bin seit meinem Umzug nach Deutschland häufig dort gewesen.

Bevor ich mit dem Führerscheinerwerb in Ungarn begonnen habe, habe ich mich mit den relevanten EU-Vorschriften zum Thema Mehrfachwohnsitz in verschiedenen EU-Ländern vertraut gemacht. Laut der Europäischen Kommission ist es möglich, in mehreren EU-Ländern einen Wohnsitz zu haben (commission.europa.eu). Basierend darauf ging ich davon aus, dass der Erwerb meines Führerscheins in Ungarn weiterhin rechtlich zulässig war.

Mir ist bewusst, dass Unkenntnis der Gesetze mich nicht von deren Konsequenzen befreit, und ich möchte betonen, dass ich, sollte ich gegen Vorschriften verstoßen haben, dies nicht absichtlich getan habe.

Ich möchte gerne klären:

- Ob mein ungarischer Führerschein in Deutschland zum Fahren gültig ist.

- Ob ich ihn ohne Probleme in einen deutschen Führerschein umtauschen kann.

- Welche rechtlichen Konsequenzen ich aufgrund meines Wohnsitzes in Deutschland möglicherweise zu erwarten habe.

- Falls ich mich dazu entschließe, meinen Führerschein nicht in einen deutschen umzutauschen und daher nicht in Deutschland zu fahren, ob meine Führerscheingültigkeit außerhalb von Deutschland weiterhin bestehen bleibt.


Ich danke Ihnen für Ihre Zeit und freue mich auf Ihre Antwort.
6. Februar 2025 | 20:28

Antwort

von


(10)
Von-Rudhart-Str. 6a
94032 Passau
Tel: 0851 379 304 84
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Juergen-Wuenschmann-__l108703.html
E-Mail: info@kanzlei-wuenschmann.de
Sehr geehrter Fragesteller,

auf der Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworte ich Ihre Frage gerne wie folgt:

1. Ist der ungarische Führerschein in Deutschland gültig?

Ihr in Ungarn ausgestellter EU-Führerschein berechtigt dann nicht dazu, in Deutschland ein Kraftfahrzeug der entsprechenden Klasse zu führen, wenn Sie
nach dem Inhalt Ihres Führerscheins oder aufgrund von unbestreitbaren [u]Informationen, die aus Ungarn herrühren[/u], zum Zeitpunkt der Erteilung des Führerscheins Ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in Ungarn hatten (§ 28 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Nr. 2 Fahrerlaubnisverordnung – FeV). Lag umgekehrt Ihr ordentlicher Wohnsitz bei Erteilung des Führerscheins in Ungarn, dann ist er auch in Deutschland und der gesamten EU gültig.

Ein ordentlicher Wohnsitz in Ungarn ist anzunehmen:

• wenn Sie sich im Zeitpunkt der Führerscheinerteilung wegen persönlicher und beruflicher oder auch nur wegen persönlicher Gründe, die jeweils enge Beziehungen zu Ihrem Wohnort erkennen lassen, mindestens 185 Tage im Jahr in Ungarn gewohnt haben oder
• wenn Ihre persönlichen Bindungen in Ungarn lagen, Sie sich aber aus beruflichen Gründen in Deutschland aufgehalten haben, hatten Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in Ungarn, wenn Sie regelmäßig dorthin zurückgekehrt sind.

Ob diese Voraussetzungen vorlagen kann ohne nähere Kenntnis der konkreten Umstände nicht beurteilt werden.

2. Umtausch des ungarischen Führerscheins in Deutschland

Wenn die deutsche Fahrerlaubnisbehörde aufgrund von Informationen aus Ungarn oder aufgrund des Inhalts des ungarischen Führerscheins feststellt, dass bei dessen Erteilung gegen das Wohnsitzprinzip verstoßen wurde, wird der Umtausch abgelehnt.

3. Rechtliche Konsequenzen

Falls festgestellt wird, dass der Führerschein in Ungarn entgegen des Wohnsitzprinzips erteilt wurde:

• Ungültigkeit des Führerscheins in Deutschland
• Sollten Sie mit einem nicht anerkannten Führerschein in Deutschland fahren, könnte eine Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis drohen (Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr).

4. Ist der Führerschein außerhalb von Deutschland weiterhin gültig

Da das Wohnsitzprinzip aufgrund einer EU-Richtlinie europaweit vereinheitlicht ist, gilt letztlich in jedem EU-Land das vorstehend Gesagte. Eine andere Frage ist, wie konsequent in anderen EU-Ländern diese Regelungen angewendet werden.

Da die Sachlage komplex ist und von individuellen Details abhängt, empfehle ich Ihnen dringend, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren, um eine genaue Einschätzung zu erhalten.

Ich hoffe, das hilft dir weiter! Wenn etwas unklar geblieben ist, können Sie von der (kostenfreien) Nachfragefunktion Gebrauch machen.

Mit freundlichen Grüßen

Wünschmann
(Rechtsanwalt)


Rückfrage vom Fragesteller 6. Februar 2025 | 21:01

Sehr geehrter Herr Wünschmann,

vielen Dank für Ihre ausführliche Erklärung. Ich schätze Ihre Einschätzung sehr und hätte noch zwei Folgefragen, wenn Sie erlauben:

1. Solange ich in Deutschland kein Auto fahre, begehe ich keine Straftat. Falls ich versuche, meinen Führerschein in einen deutschen Führerschein umzutauschen, die Fahrerlaubnisbehörde jedoch feststellt, dass ich gegen das Wohnsitzprinzip verstoßen habe, und meinen Antrag ablehnt – gibt es eine rechtliche Grundlage für sie, meinen Führerschein zu beschlagnahmen? Meines Erachtens hätten sie hierzu keine Befugnis, da es sich um ein offizielles Ausweisdokument eines anderen Landes handelt.


2. Falls mein Antrag aufgrund dieses Wohnsitzproblems abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, dass die deutsche Behörde die ungarischen Behörden darüber informiert?



Ich danke Ihnen für Ihre Zeit und Ihr Fachwissen bei der Klärung dieser Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. Februar 2025 | 22:34

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Rückfragen beantworte ich gerne wie folgt:

1. Die Nichtanerkennung allein wegen Verstoßes gegen die Wohnsitzregelung berechtigt die deutsche Fahrerlaubnisbehörde nicht dazu, Ihren ungarischen EU-Führerschein einzuziehen. Die ausstellende ungarische Behörde bleibt für die Gültigkeit und eine etwaige Einziehung des Führerscheins zuständig.

2. Sollte Ihr Führerschein allein deshalb nicht anerkannt werden, weil die deutsche Fahrerlaubnisbehörde aufgrund unbestreitbarer Informationen aus Ungarn davon ausgeht, dass Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in Ungarn hatten, ist nach den mir vorliegenden Informationen nicht damit zu rechnen, dass die ungarischen Behörden darüber unaufgefordert informiert werden. Zu denken wäre etwa an eine Meldung an EUCARIS (Europäisches Fahrzeug- und Führerschein-Informationssystem). Allerdings führt die Nichtanerkennung eines EU-Führerscheins allein wegen der Wohnsitzregelung nicht automatisch zu einer Meldung bei EUCARIS. Etwas anderes könnte dann gelten, wenn im Zuge der Nichtanerkennung weitere Maßnahmen ergriffen werden, die eine Meldung bei EUCARIS rechtfertigen (z.B. Sperrung der Fahrerlaubnis in Deutschland wegen anderer Gründe). Das hängt jedoch von den Umständen des Einzelfalls ab.

Sollte noch etwas unklar geblieben sein, erreichen Sie mich zur weiteren (kostenfreien) Klärung unter der hier hinterlegten E-Mail.

Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Wünschmann
(Rechtsanwalt)

Bewertung des Fragestellers 7. Februar 2025 | 07:31

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"Sehr geehrter Herr Wünschmann,

ich möchte mich herzlich für Ihre schnelle und ausführliche Antwort bedanken. Ihre detaillierte Einschätzung hat mir sehr geholfen, die rechtliche Situation besser zu verstehen.

Mit freundlichen Grüßen

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Stellungnahme vom Anwalt:
Herzlichen Dank für Ihre Bewertung! Es freut mich sehr, wenn ich zur Klärung Ihrer Rechtsfragen beitragen konnte.
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 7. Februar 2025
5/5.0

Sehr geehrter Herr Wünschmann,

ich möchte mich herzlich für Ihre schnelle und ausführliche Antwort bedanken. Ihre detaillierte Einschätzung hat mir sehr geholfen, die rechtliche Situation besser zu verstehen.

Mit freundlichen Grüßen


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