Grundsteuerbescheid hoher Bodenrichtwert im Außenbereich

| 14. Mai 2023 09:10 |
Preis: 66,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Guten Tag,
ich habe in 15806 Zossen ein Wochenendgrundstück (ca. 2189qm) zur Erholung im Aussenbereich.
Darauf steht ein gemauertes Wochenendhaus mit Baugenehmigung Baujahr 1982 ohne Wohnrecht und ohne Erlaubnis zur Erweiterung.
Bisher wurde der Bodenrichtwert immer mit 1 Euro/qm angesetzt, mit dem neuen Grundsteuerbescheid liegt er bei 150 Euro/qm obwohl dort nie gebaut werden darf (Wert ca. 319.000)
Ich habe bisher immer 33 Euro im Jahr Grundsteuer bezahlt, mit dem neuen Bescheid habe ich ca. 300,— 400,— ausgerechnet.
Meine Frage: Habe ich irgendwelche Vorteile davon, dass der Grundstückswert jetzt soviel höher angesetzt ist (319.000 vs 30.000)? Zum Beispiel beim Verkauf (was ich aber eigentlich nicht vorhabe)?.
Oder weitere Nachteile ausser der höheren Grundsteuer?
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank für Ihre Bemühungen.



14. Mai 2023 | 09:35

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail: info@kanzlei-hoffmeyer.de
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworte:

Habe ich irgendwelche Vorteile davon, dass der Grundstückswert jetzt soviel höher angesetzt ist (319.000 vs 30.000)? Zum Beispiel beim Verkauf (was ich aber eigentlich nicht vorhabe)?.

Oder weitere Nachteile ausser der höheren Grundsteuer?

Nein, leider dürften Ihnen hinsichtlich der Wertbemessung keine Vorteile entstehen. Denn die Wertbemessung erfolgt lediglich aus steuerinterner Betrachtungsweise.

Auf die realen Marktpreise hätte es allenfalls möglicherweise geringfügig negative Auswirkungen. Dies unter der Annahme, dass sich erhöhende Kosten für ein Grundstück, wie beispielsweise durch die Grundsteuer, wertmindernd auswirken.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 16. Mai 2023 | 13:05

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