8. November 2008
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21:26
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie müssen es nicht zwingend unterschreiben. In dem Verfahren nach der genannten EWG-Verordnung wird die Ware binnen 10 Tagen nach Beschlagnahme vernichtet, die Uhr dürfte dementsprechend nicht mehr existieren.
Der Rechtsanwalt hat keine Rechnung mitgeschickt, weil die Kosten dem Markeninhaber, also seinem Mandanten, zur Last fallen. Ein Erstattungsanspruch gegen Sie besteht nur, wenn Sie gewerblich handeln. Bei nur einer eingeführten Uhr hat die Gegenseite aber größte Probleme, dies zu beweisen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.