16. Dezember 2022
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08:26
Antwort
vonRechtsanwalt Ümit Yildirim, LL.M.
Graubündener Straße 53
28325 Bremen
Tel: 042133065183
Web: https://www.anwaltskanzlei-yildirim.de
E-Mail: fea@anwaltskanzlei-yildirim.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Hier sollen nicht nur handwerkliche Tätigkeiten nach Anlage A der HwO vermittelt, sondern selbst angeboten werden. Hierfür spricht vor allem, dass Sie Auftragnehmer sind. Als Auftragnehmer haften Sie gegenüber Ihrer Kundschaft und haben die Organisation und Prüfung der vom Subunternehmer ausgeführten Arbeiten zu koordinieren. Hierfür sind eigene fachgerechte Kenntnisse in diesen Bereichen erforderlich.
Die von Ihnen geplante Tätigkeit verstößt daher gegen Vorschriften der HwO.
Ich verweise auch auf das Urteil des VG Frankfurt am Main vom 16.12.2016 - 10 K 1990/16
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Ümit Yildirim, LL.M.