Geltendmachung von StrEG Ansprüchen - RA gesucht

14. September 2011 10:52 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Strafrecht


Sehr geehrte Fachanwälte/Fachanwältinnen für Strafrecht,

es liegt ein vom Amtsgericht München rechtskräftig anerkannter Entschädigungsanspruch nach StrEG im Zusammenhang mit einer ungerechtfertigten Strafverfolgungsmaßnahme vor.

Es wird nun ein Anwalt gesucht, der die Bezifferung des Vermögensschadens (i.w. Anwaltskosten sowie Beschädigung bzw. Zerstörung einiger Geräte und Daten) und die weitere Geltendmachung in den nächsten Wochen (wg. der 6 Monatsfrist) betreibt unter der Voraussetzung seiner eigenen Vergütung aus der Staatskasse.

Mit der Bitte um Kontaktaufnahme nur bei Bereitschaft zur Übernahme dieses Mandats wie geschildert.

MfG.
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Das Entschädigungsverfahren ist grundsätzlich in zwei Teile geteilt.
Das Grundverfahren (§ 8 Abs. 1 StrEG) stellt die Entschädigung fest und im Betragsverfahren wird dann die Höhe festgestellt.

Bei Ihnen ist das Grundverfahren bereits abgeschlossen, sodass nunmehr das Betragsverfahren (§ 10 Absatz 2 StrEG) Anwendung findet.
Der Verteidiger der erst mals im Betragsverfahren beauftragt wird, kann seine Gebühren auch aus der Staatskasse abrechnen.

Ich würde Sie hierzu bitten, mir die erforderlichen Unterlagen direkt per E-Mail/Post/Fax zukommen zu lassen.
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...