Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre Ansicht ist zutreffend, der Paragraph 1a BetrAVG sieht nicht vor, dass rund monatliche Umwandlung erfolgen muss. Auch eine einmalige, wiederkehrende jährliche Umwandlung ist möglich. Dies muss jedoch arbeitsvertraglich geregelt sein. Insofern ist eine Ergänzung Ihres Arbeitsvertrages notwendig.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre Ansicht ist zutreffend, der Paragraph 1a BetrAVG sieht nicht vor, dass rund monatliche Umwandlung erfolgen muss. Auch eine einmalige, wiederkehrende jährliche Umwandlung ist möglich. Dies muss jedoch arbeitsvertraglich geregelt sein. Insofern ist eine Ergänzung Ihres Arbeitsvertrages notwendig.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen