Gehaltsumwandlung bei Direktversicherung

| 24. Februar 2015 15:17 |
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Steuerrecht


Die Prämienzahlung im Rahmen einer betrieblichen AV (Direktversicherung) kann meines Wissens sowohl monatlich als auch jährlich erfolgen. Mithin müsste die Gehaltsumwandlung beim AN ebenfalls entweder monatlich oder einmal jährlich erfolgen (bis zum Höchstbetrag). Es müsste somit möglich sein bei einem (laufenden) Bruttogehalt von z.B. 1.800 EUR für den Monat Dezember eine einmalige Gehaltsumwandlung von 600 EUR vorzunehmen (somit wären im Dezember noch 1.200 EUR steuer- und sozialabgabenpflichtig). Das Lohnsteuerbüro des Arbeitgebers behauptet jedoch:

Nur wenn im Dezember auch eine Einmalzahlung (hier Weihnachtsgeld von 650 EUR) gezahlt wird, wäre auch die Gehaltsumwandlung von 600 EUR möglich. Vom Weihnachtsgeld wäre dann noch 50 EUR steuer- und sozialabgabenpflichtig und das Gehalt von 1.800 EUR bleibt voll steuer- und sozialabgabenpflichtig. Oder anders ausgedrückt: Für die Gehaltsumwandlung im Dezember würde eine Einmalzahlung benötigt.

Diese Aussage kann ich nicht nachvollziehen, denn eine Gehaltsumwandlung kann sowohl aus laufendem Gehalt als auch aus Einmalzahlungen erfolgen. Mithin wäre eine Gehaltsumwandlung von 600 EUR im Dezember auch ohne Weihnachtsgeldzahlung von 650 EUR möglich. Was stimmt nun?


Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ihre Ansicht ist zutreffend, der Paragraph 1a BetrAVG sieht nicht vor, dass rund monatliche Umwandlung erfolgen muss. Auch eine einmalige, wiederkehrende jährliche Umwandlung ist möglich. Dies muss jedoch arbeitsvertraglich geregelt sein. Insofern ist eine Ergänzung Ihres Arbeitsvertrages notwendig.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Bewertung des Fragestellers 9. März 2015 | 09:49

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"Für den Einsatz angemessene Antwort. Die Antwort war rechtlich zutreffend. Jedoch wird in der Praxis der Lohnabrechnung (z.B. Datev) die rechtliche Antwort dennoch nicht umgesetzt. Das warum hätte mich noch interessiert. Daher ein Punkt Abzug. "