28. August 2025
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13:25
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Mack
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:
Da muß man sicherlich nicht so hinnehmen, schon gar nicht in dieser Form.
Bei den gebrochenen Rippen handelt es sich wohl um eine Körperverletzung, wenn dies auf eine Auseinandersetzung mit den Nachbarn zurückgeht und ich Sie richtig verstanden habe.
Hier ist eine Strafanzeige wegen Körperverletzung möglich, derartige Übergriffe müssen und sollten Sie nicht tolerieren.
Zu den "Böschungsringen" ist folgendes zu sagen:
Sie haben aufgrund der Eigentumsrechte an ihrem Grundstück und Haus nach § 903 BGB generell das Recht Dritte – und damit auch Nachbarn – von rechtswidrigen Eingriffen auf ihr Eigentum auszuschließen:
„[b]§ 903 Befugnisse des Eigentümers[/b]
Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren [b]und andere von jeder Einwirkung ausschließen[/b]…"
Bei den von Ihnen geschilderten Böschungsringen kommt insbesondere ein Verstoß gegen § 907 BGB in Betracht:
„[b]§ 907 Gefahr drohende Anlagen[/b]
(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann verlangen, dass auf den Nachbargrundstücken nicht Anlagen hergestellt oder gehalten werden, von denen mit Sicherheit vorauszusehen ist, dass ihr Bestand oder ihre Benutzung eine unzulässige Einwirkung auf sein Grundstück zur Folge hat. Genügt eine Anlage den landesgesetzlichen Vorschriften, die einen bestimmten Abstand von der Grenze oder sonstige Schutzmaßregeln vorschreiben, so kann die Beseitigung der Anlage erst verlangt werden, wenn die unzulässige Einwirkung tatsächlich hervortritt…"
Bei derartigen „Böschungsringen" handelt es sich grundsätzlich um eine „Anlage" im Sinne der Vorschrift, die z.B. auch Erdwälle und – aufschüttungen umfaßt.
Nach ihrer Schilderung würde ich einen Anspruch nach der o.g. Norm sehen, da bei derartigen Böschungsringen – insbesondere aufgrund der Höhe und der Art der Konstruktion – von einer unzulässigen Einwirkung ausgegangen werden kann.
In diesem Fall kann eine zivilrechtliche Klage auf Beseitigung der Anlage bzw. der Böschungsringe durchgesetzt werden.
Zur Beweissicherung sollten Schäden, Fotos, Zeitpunkte, Kommunikation mit Behörden und Nachbarn dokumentiert werden.
Anschließend wäre der o.g. Anspruch – am besten mit anwaltlicher Unterstützung vor Ort – gerichtlich durchzusetzen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt