29. Juni 2011
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08:06
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail: Schroeter@Rechtsanwalt-Schroeter.de
vielen Dank für Ihre Anfrage die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Entsprechende Kundeneinlagen sind über der gesetzlichen Entschädigungsanspruch geschützt. Dies wird in dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz gereglt.
Die Absicherung beträgt seit 01.01. 2011 bei Einlagen bis zu 100.000 Euro 100%.
Allerdings tritt der Entschädigungsfall mit einem Anspruch auf Absicherung dann ein, wenn die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen formall festellt, dass eine Bank oder Sparkasse die Kunden einlage nicht mehr zurückzahlen kann.
Eine Entschädigung tritt nicht ein, wenn eine Währungsreform oder ein Verfall des Euros eintritt.
Da laut den Bestimmungen der Bank eine Aus- und Einzahlung des NOK Kontos nur über das EUR Konto möglich ist, besteht aufgrund des Umrechnungserfordernis ein entsprechendes Währungsrisiko. Dieses Währungs- oder Umrechnungsrisiko können Sie aus meiner Sicht nur dadruch begrenzen, in dem Sie ein NOK Konto bei einer norwegischen Bank mit einer Zweigniederlassung in Deutschland eröffnen auf dass Sie auch Aus- und Einzahlungen in NOK vornehmen können.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion weiterhin zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA