Frage zur Anfechtbarkeit einer Note

| 29. April 2023 08:20 |
Preis: 49,00 € |

Schule, Hochschule, Prüfungen


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Sohn geht auf den Gymnasialzweig einer Montessorischule in Bayern.
Die mündlichen Prüfungen zum Realschulabschluss werden extern abgenommen.
Während der mündlichen Abschlussprüfung, auf die unser Sohn durch die Chemielehrerin nicht ansatzweise vorbereitet wurde, haben die Prüfer über unseren Sohn gelacht, als er einen Fehler machte. Seine eigene Lehrerin hat ihren Oberkörper über dem Tisch gekrümmt, als sie lachte.
Unser sowieso schon sehr unsicherer und aufgeregter Sohn war ab diesem Zeitpunkt sehr irritiert und verunsichert.
Die Prüfung wurde mit einer 6 bewertet.
Mit einer 5 hätte er die realistische Chance, seine Note auszugleichen und einen Schulabschluss zu erlangen.
Mit einer 6 stehen die Chancen sehr schlecht.
Gibt es eine Möglichkeit, diese Note aufgrund der nicht neutralen Prüfungssituation anzufechten?
Eine schriftliche Nachprüfung über den gesamten Stoff der zehnten Klasse, die durch die selben Prüfer gestellt wird, wollen wir als Möglichkeit,die Note zu verbessern, unserem Sohn mitten in der für ihn als externen Prüfling bereits sehr fordernden Prüfungszeit nicht zumuten. Sie ist schon für gute Schüler kaum schaffbar.

Danke für Ihre Antwort.
Wir sind gerade fassungslos.

Beste Grüße

29. April 2023 | 10:22

Antwort

von


(37)
Loebensteinstraße 26
30175 Hannover
Tel: 0511 / 647 200 50
Web: https://www.beckmann-kossmann.de
E-Mail: beckmann-kossmann@t-online.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es gibt die Möglichkeit, eine Note, die relevant für den Abschluss ist, anzufechten, und zwar auch aus dem Grund der Befangenheit von Prüfern und ebenso aus dem Grund der Verletzung des Fairnessgebotes von Prüfern. Die Anfechtung erfolgt dann gegen das Nichtbestehen der Abschlussprüfung wegen der mit der Note 6 bewerteten Chemieprüfung.
Die Schwierigkeit hierbei besteht im Regelfall in der Beweisbarkeit des unangemessenen Verhaltens der Prüfer. Letztere würden zu dem Vorfall befragt werden; ob deren Stellungnahme so übereinstimmen würde mit Ihrer Schilderung, so dass daraus ein unfaires Verhalten ersichtlich wird, bliebe dann abzuwarten. Sollte das unangemessene Verhalten der Prüfer angenommen werden, müsste die Prüfung mit anderen Prüfern wiederholt werden.
Auch bei einer Nachprüfung würde sich die Problematik stellen, wenn Sie die Befangenheit der Prüfer vorab rügen und deshalb diese Prüfer für eine Nachprüfung ablehnen wollten.

Unabhängig davon könnten Sie gegen die Bewertung mit der Note 6 vorgehen bzw. die Bewertung überprüfen durch Einsicht in das Prüfungsprotokoll und unter Berücksichtigung dessen, was Ihr Sohn Ihnen zu den Prüfungsaufgaben und seinen Antworten hierzu sagen kann.
Dies macht nur dann Sinn, wenn Ihr Sohn Ansatzpunkte dafür mitteilen kann, dass er Wissen im Ansatz gezeigt hat bzw. seine Leistung nicht völlig unbrauchbar gewesen ist, was die Note 6 im Regelfall ausdrückt. Insoweit könnte dann ein Anhaltspunkt dafür bestehen, dass die Bewertung mit der Note 5 auch in Betracht gekommen wäre.
Aus prüfungsrechtlicher Sicht aber ist dieser Einwand der nicht völlig unbrauchbaren Leistung nur dann von Relevanz, wenn die Prüfer Antworten Ihres Sohnes bei der Bewertung nicht bedacht hatten bzw. diese fehlerhaft in der (End-)Bewertung berücksichtigt hatten.

Die mangelnde Vorbereitung auf die Prüfung durch die Chemielehrerin kann als Grund nicht angeführt werden. Insoweit kann nur überprüft werden, ob die Prüfungsfragen dem Themenkatalog für diese Abschlussprüfung entsprachen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Sabine Beckmann-Koßmann

Bewertung des Fragestellers 29. April 2023 | 16:51

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