Forderungseinzug für AG

18. Mai 2020 11:56 |
Preis: 25,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von


15:51
Eine AG in Liquidation hat im Rahmen des Liquidationsverfahrens umfassende Forderungen gegen Kunden (sowie eine GmbH, diese aber nicht in Liquidation). Diese haben mit der Liquidation Ihre Zahlungen eingestellt, aber weiterhin Leistungen bezogen. Diese Forderungen müssen nun einschliesslich gerichtlichen Verfahren im Rahmen der ordnungsgemässen Liquidation geltend gemacht werden und belaufen sich auf ca. 2 Mio. EUR verteilt über rund 5000 Kunden (vorwiegend D, einige wenige auch in AT, CH und I). Es handelt sich zu 90 % um Unternehmen oder Selbständige. Die Forderungen resultieren aus Webhosting, Colocation und Domains und ähnlichen Services.

Wir benötigen einen auf Inkasso spezialisierte Kanzlei, welche dies übernimmt. Da die Kunden nicht zahlungswillig sind, aber sehr wohl zahlungspflichtig und zahlungsfähig ist eine keine angenehme Aufgabe und mit viel Aufwendungen und Prüfungen verbunden.

Für alle Fälle soll grundsätzlich ein gerichtliches Verfahren durchgeführt werden.

Wir suchen einen spezialisierten Anwalt / Kanzlei welche gegen Pauschalhonorar oder Erfolgshonorar die gesamte Abwicklung übernimmt.
18. Mai 2020 | 12:43

Antwort

von


(1376)
Goethestraße 14
37154 Northeim
Tel: 05551-9178697
Tel: 015140353756
Web: https://rechtsanwalt-geike.de
E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-geike.de
Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne können wir Sie dabei unterstützen.

Bitte senden Sie uns eine konkrete Liste von Schuldnern und die dazugehörigen Forderungshöhen und falls möglich aus welchen Rechtsgrund diese resultieren (Rechnung / Unerlaubte Handlung o.ä.).

Gerne auch direkt per Email.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen


Geike
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 18. Mai 2020 | 13:16

Guten Tag. Eine Rechtschutzversicherung besteht leider nicht (Grund ist, dass sich einer der Vorstände sammt wertvollen Kunden und diverser Infrastruktur abgesetzt hat). Gegen diesen hat die Gesellschaft ebenfalls daraus noch Ansprüche (dies ist aber nicht Gegenstand der laufenden Anfrage), sowie Haftungsansprüche gegen den Auslöser der Insolvenz (Genossenschaft mit Sitz in Frankfurt).

Wichtig ist uns eine pauschalsierte Abrechnung die von realisierten Forderungen direkt in Abzug gebracht wird.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. Mai 2020 | 15:51

Das können wir gerne in Ansatz bringen.

Bitte senden Sie uns nur noch eine Liste der Forderungen, sodass wir erste Vorbereitungen treffen können.
Wir würden es dann auch in der Form machen können, dass wir zunächst die Mahnverfahren einleiten und schauen, welche Verfahren glatt durchgehen Vollstreckungsbescheid und Vollstreckung) und uns hier schon einmal schnellstmöglich amortisieren. Hier müsste dann lediglich der Gerichtskostenvorschuss (1 Gebühr) im Vorfeld gezahlt werden, da diese Gebühren im Bankeinzugsverfahren von unserem Kanzleikonto abgehen.

Gene alles Weitere dann telefonisch und direkt per Email.

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