24. Februar 2025
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11:42
Antwort
vonRechtsanwalt Valentin Becker
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in Ihrem Fall gibt es aus meiner Sicht vor allem zwei wichtige Aspekte zu klären: Eigentumsverhältnisse und Verantwortung für die Finanzierung.:
Wenn der Schrank nachweislich Teil der Finanzierung ist, dann gehört er solange Ihnen (bzw. Ihnen als Finanzierungsnehmer) oder dem Finanzierungsunternehmen, bis die vollständige Zahlung der Raten erfolgt ist. Der Schrank bleibt im rechtlichen Sinne "gekauft auf Raten" und ist nicht vollständig Ihr Eigentum, solange die Finanzierung läuft und nicht abbezahlt wurde.
Da Ihr Exfreund den Schrank an den Nachmieter verkauft hat, ist dies eine unzulässige Handlung, da er nicht der rechtlich Verfügungsbefugte war, sondern dass fianzierende Unternehmen bzw. Sie als Finanzierungsnehmer.
Recht auf den Schrank:
Sie haben grundsätzlich das Recht, den Schrank zu behalten, weil die Finanzierung über Ihr Konto läuft und der Schrank noch nicht vollständig bezahlt wurde. Da er nicht Ihrem Exfreund gehört, hat dieser nicht das Recht, ihn an den Nachmieter zu verkaufen. Dadurch würde er sich schuldrechtlich Schadensersatzpflichtig machen, weil er zur Veräußerung nicht befugt war!
Es könnte jedoch notwendig sein, dass Sie die Situation mit dem Nachmieter und Ihrem Exfreund klären, um den Schrank zurückzuerhalten. Falls der Schrank bereits von den Nachmietern bezahlt wurde, dürfte auch eine Rückforderung des Betrages erforderlich sein.
Nächste Schritte:
Stellen Sie sicher, dass Sie die monatlichen Raten weiterhin zahlen und das Unternehmen über die Umstände informiert sind, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden. Klären Sie dort, wie mit der Situation des Schrankes umgegangen werden sollte.
Sie sollten Ihren Exfreund schriftlich auffordern, den Schrank zurückzugeben oder den Betrag, den die Nachmieter gezahlt haben, an Sie zu überweisen.
Es sollte auch in Erwägung gezogen werden, einen Anwaltskollegen vor Ort zu konsultieren, um Ihre Rechte durchzusetzen, falls die Situation eskaliert oder Ihr Exfreund sich weigert, zu kooperieren.
Entsprechende Anwaltskontakte für eine Vertretung bei Ihnen vor Ort finden Sie etwa hier auf dieser Plattform oder auch unter: https://anwaltauskunft.de/anwaltssuche
Viele Grüße