Exmann erpresst mich bezüglich Umgangsrecht

| 16. Juni 2011 10:54 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Einen schönen guten Tag,

ich habe leider wieder ein großes Problem und benötige einen Rat.

Ich habe einen 12jährigen Sohn, der beim Kindsvater lebt, mit dem ich mir das Sorgerecht - bis auf Schule, Gesundheit und Finanzen teile. Ich sehe meinen Sohn nur alle 4 Wochen an einem Tag! Ich hatte bereits Ende 2009 über das Jungendamt versucht, mehr Umgang zu meinem Sohn zu erhalten, doch mein Exmann war dagegen und hatte auch durchblicken lassen, dass er es am liebsten hätte, wenn ich meinen Sohn gar nicht mehr sehen würde - aber Unterhalt zahlen soll ich natürlich!!! Das hat er auch dem Jugendamt gegenüber erwähnt, woraufhin er gleich "zurecht gestutzt wurde". Außerdem hatte mein Exmann damit Probleme, dass ich häufiger meinen damaligen Partner mit zu den Ausflügen genommen hatte, wozu das Jugendamt sagte, dass er darauf keinen Einfluss hätte, wer dabei wäre, wenn mein Sohn bei mir wäre. Das wäre ganz alleine meine Sache und mein Ex hätte da nichts zu sagen. Er kann zwar Bitten äußern, mehr aber nicht. Er solle doch mehr Vertrauen zu mir haben. Doch es blieb bei den einen Tag alle vier Wochen.
Damit habe ich mich inzwischen auch arrangieren können - zumal ich Hartz-IV-Empfängerin mit 400-Euro-Job bin und somit nicht das Geld habe, ihn immer zu mir zu holen - zumal ich ihn selber abholen muss. Dafür telefonieren ich einmal die Woche mit meinem Sohn.

Jedenfalls ist jetzt seit Mitte 2010 fast jedes Mal meine Freundin mit ihrer 6jährigen Tochter dabei, wenn ich meinen Sohn habe. Wir beide sind der Meinung, dass sich die Kinder super verstehen und Spaß miteinander haben. Meine Freundin ist übrigens Erzieherin und hat eigentlich ein sehr gutes Auge für den sozialen Umgang von Kindern.

Nun hatte ich jetzt Montag mit meinem Sohn wieder telefoniert, doch vorher meinen Exmann am Telefon gehabt. Der hat mir dann gleich gesagt, dass er da einen Tipp für mich hätte, weil mein Sohn sich von der Tochter meiner Freundin genervt fühle, dass ich mal wieder einen Tag mit ihm alleine verbringen sollte. Mir leuchtet das auch ein und ich habe mit meinem Sohn darüber gesprochen. Ich habe mit ihm vereinbart, dass wir diesen Sonntag (also in 3 Tagen, wenn ich ihn wieder bei mir habe) noch zu viert losfahren, weil wir eine einmalige Veranstaltung besuchen wollen, die auch meine Freundin besuchen möchte. Beim nächsten Mal, wenn das Wetter gut ist, dann fahren wir auch noch mal zu viert los, weil es dann in den Serengeti-Park gehen soll - meine Freundig hat nämlich keinen Führersein. Und bei schlechtem Wetter, oder beim dritten Mal unternehmen wir beide was alleine. Mein Sohn war offensichtlich damit einverstanden.

Doch nun hatte ich gestern einen bitterbösen Anruf auf meinem AB. Zum einen stichelt mein Ex, dass ich doch nix zu tun hätte, warum ich also nicht zu Hause wäre - obwohl er weiß, dass ich einen Job habe. Aber das ist halt seine Art. Und zum anderen erpresst er mich. Er sagte, dass er erfahren hätte, dass meine Freundin diesen Sonntag nun doch dabei wäre und das findet er nicht OK. Und wenn ich meine, ich muss meine Freundin mitnehmen, dann brauch ich meinen Sohn gar nicht erst abholen...

Hier meine Fragen diesbezüglich: Muss ich diese Erpressung hinnehmen? Hat die Aussage vom Jugendamt, dass ich dabei haben könnte, wen ich wollte, Bestand, auch wenn nichts schrifliches niedergelegt wurde? Darf mein Exmann mir meinen Sohn einfach vorenthalten, wenn ich nicht bereit bin, auf meine Freundin zu verzichten - die ja nun auch zu der einmaligen Veranstaltung möchte?

Ich vermute übrigens, dass es eine Racheaktion von meinem Exmann sein könnte, weil ich keinen Unterhalt zahlen kann.

Ich freue mich, wenn ich schnellst möglich eine Antwort erhalten könnte, weil ich diesen Sonntag gerne mit meinem Sohn UND mit meiner Freundin verbringen möchte.

Viele Grüße
16. Juni 2011 | 13:28

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Ihr Exmann hat keine rechtliche Handhabe dagegen, dass Sie Ihre Freundin samt Kind mitnehmen, wenn Sie mit Ihrem Sohn etwas unternehmen. Die Aussage des Jugendamts hat auch diesbezüglich Bestand. Es ist hier Ihre Angelegenheit, wie Sie die Freizeit mit Ihrem Kind ausgestalten, ob Freunde von Ihnen anwesend sind und ob weitere Kinder mitkommen. Nach erster Einschätzung liegt es hier auf der Hand, dass eine Gefährdung des Kindeswohls ausgeschlossen ist. Ihr Exmann hat keine Möglichkeit, Ihnen den Umgang mit Ihrem Sohn aus diesem Grunde zu untersagen.

Sollte Ihr Exmann sich also tatsächlich weigern, Ihnen den Umgang mit Ihrem Sohn zu ermöglichen, weil Sie eine gemeinsame Unternehmung mit Ihrer Freundin samt Kind durchführen möchten, so sollten Sie in jedem Fall rechtliche Schritte androhen. Notfalls sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen, um Ihr Umgangsrecht durchzusetzen.

Ich hoffe, dass ich mit meinem Beitrag zu Ihrer Beruhigung beitragen konnte.

Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, möglich ist. Sollten hier wichtige Angaben hinzugefügt oder weggelassen worden sein, kann die rechtliche Beurteilung völlig anders aussehen. Diese Plattform kann und will den Gang zu einem Berufskollegen nicht ersetzen. Bei eventuellen Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Rein vorsorglich erlaube ich mir aufgrund entsprechender Vorkommnisse in der jüngsten Vergangenheit auf dieser Plattform den allgemeinen, aber eindringlichen Hinweis, dass der für die Beantwortung dieser Frage ausgelobte Einsatz unbedingt sofort zu entrichten ist. Eine Rücklastschrift bzw. eine Nichtzahlung wird strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, denn der Tatbestand des Eigehungsbetrugs wäre durch bewusstes Inkaufnehmen von Rücklastschriften erfüllt.

Ich wünsche Ihnen Alles Gute in dieser Angelegenheit!

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 25. Juni 2011 | 08:55

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