Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten möchte:
Ausgehend von dem vorliegenden Sachverhalt kann man sagen, dass Ihnen sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Möglichkeiten offen stehen.
1) Zivilrecht
Das Zivilrecht gibt jedem Bürger die Möglichkeit sich gegen Belästigungen zu wehren. Sie haben dabei einen Unterlassungsanspruch gegenüber der Ex- Freundin, wobei Sie diese Unterlassung zunächst schriftlich selber formulieren können oder einen Anwalt Ihrer Wahl mit einem solchen Schreiben beauftragen.
Es wird der Ex-Freundin dabei verdeutlicht, dass es ihr zukünftig untersagt wird, falsche, unwahre und herabwürdigende Dinge über Sie zu berichten. Dort sollte möglichst alles ausgelistet werden (Telefonat, Anrufe, Besuche, Briefe, SMS, Whats App Nachrichten), damit man der Ex- Freundin verdeutlicht, was sie alles zu unterlassen hat. Man sollte ihr dabei schon vor Augen führen, dass bei einem Verstoß gegen dieses Unterlassungsersuchen ein Antrag bei Gericht gestellt werden kann, wonach eine Unterlassungserklärung gerichtlich erlassen wird und bei einem Verstoß eine finanzielle Belastung auf die Ex- Freundin zukommen kann.
2) Strafrecht
Im strafrechtlichen Bereich ist es möglich, dass Sie bei mehrfachen Belästigungen eine Anzeige wegen Stalkings stellen (§238 StGB Nachstellung). Dort sollten Sie alle Unterlagen und Nachweise, welche Ihnen vorliegen sammeln und zur Polizei bringen, damit eine entsprechende Strafverfolgung eingeleitet werden kann.
Sollten Sie sich für eine Anzeige entscheiden, werden Sie vernommen und mögliche Beweise gesichert. Danach wird auch die Ex- Freundin als Beschuldigte vernommen. In diesem Moment kann es Ihnen passieren, dass die Ex- Freundin eine erhebliche Portion Wut verspürt und die Belästigungen zunehmen.
Versuchen Sie wenn möglich, das Umfeld über die Umstände zu informieren. Dort können Sie u.a. den Arbeitgeber über die Situation informieren, damit dieser bereits gewarnt ist und sich darauf einstellen kann.
Sofern neben den permanenten Whats App Nachrichten noch Beleidigungen hinzutreten können Sie auch dort eine Anzeige bei der Polizei schalten.
Den Geldbetrag, welchen die Ex- Freundin fordert würde ich nur dann zahlen, wenn die Forderung tatsächlich berechtigt ist. Sollte es sich um eine bloße Bedrohungssituation handeln, würde ich darauf nicht reagieren.
Bei einem solchen Umstand wird den Betroffenen häufig der Rat gegeben, auf die Nachrichten nicht zu reagieren, da die Verursacher dann zumeist aufgeben.
Ich würde Ihnen jedoch trotz dessen raten bereits frühzeitig das soziale Umfeld zu informieren und die Polizei zu kontaktieren.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Fragen zunächst beantworten. Sollten Sie weitere Rückfragen haben dann würde ich Sie bitten, die einmalige Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage an mich zu richten.
Mit freundlichen Grüßen
Judith Hiller
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten möchte:
Ausgehend von dem vorliegenden Sachverhalt kann man sagen, dass Ihnen sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Möglichkeiten offen stehen.
1) Zivilrecht
Das Zivilrecht gibt jedem Bürger die Möglichkeit sich gegen Belästigungen zu wehren. Sie haben dabei einen Unterlassungsanspruch gegenüber der Ex- Freundin, wobei Sie diese Unterlassung zunächst schriftlich selber formulieren können oder einen Anwalt Ihrer Wahl mit einem solchen Schreiben beauftragen.
Es wird der Ex-Freundin dabei verdeutlicht, dass es ihr zukünftig untersagt wird, falsche, unwahre und herabwürdigende Dinge über Sie zu berichten. Dort sollte möglichst alles ausgelistet werden (Telefonat, Anrufe, Besuche, Briefe, SMS, Whats App Nachrichten), damit man der Ex- Freundin verdeutlicht, was sie alles zu unterlassen hat. Man sollte ihr dabei schon vor Augen führen, dass bei einem Verstoß gegen dieses Unterlassungsersuchen ein Antrag bei Gericht gestellt werden kann, wonach eine Unterlassungserklärung gerichtlich erlassen wird und bei einem Verstoß eine finanzielle Belastung auf die Ex- Freundin zukommen kann.
2) Strafrecht
Im strafrechtlichen Bereich ist es möglich, dass Sie bei mehrfachen Belästigungen eine Anzeige wegen Stalkings stellen (§238 StGB Nachstellung). Dort sollten Sie alle Unterlagen und Nachweise, welche Ihnen vorliegen sammeln und zur Polizei bringen, damit eine entsprechende Strafverfolgung eingeleitet werden kann.
Sollten Sie sich für eine Anzeige entscheiden, werden Sie vernommen und mögliche Beweise gesichert. Danach wird auch die Ex- Freundin als Beschuldigte vernommen. In diesem Moment kann es Ihnen passieren, dass die Ex- Freundin eine erhebliche Portion Wut verspürt und die Belästigungen zunehmen.
Versuchen Sie wenn möglich, das Umfeld über die Umstände zu informieren. Dort können Sie u.a. den Arbeitgeber über die Situation informieren, damit dieser bereits gewarnt ist und sich darauf einstellen kann.
Sofern neben den permanenten Whats App Nachrichten noch Beleidigungen hinzutreten können Sie auch dort eine Anzeige bei der Polizei schalten.
Den Geldbetrag, welchen die Ex- Freundin fordert würde ich nur dann zahlen, wenn die Forderung tatsächlich berechtigt ist. Sollte es sich um eine bloße Bedrohungssituation handeln, würde ich darauf nicht reagieren.
Bei einem solchen Umstand wird den Betroffenen häufig der Rat gegeben, auf die Nachrichten nicht zu reagieren, da die Verursacher dann zumeist aufgeben.
Ich würde Ihnen jedoch trotz dessen raten bereits frühzeitig das soziale Umfeld zu informieren und die Polizei zu kontaktieren.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Fragen zunächst beantworten. Sollten Sie weitere Rückfragen haben dann würde ich Sie bitten, die einmalige Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage an mich zu richten.
Mit freundlichen Grüßen
Judith Hiller