Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
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in das Führungszeugnis Belegart O (behördliches Führungszeugnis) ist in § 30 Abs. 5 BZRG geregelt.
Ihre Frage kann nicht abschließend beantwortet werden:
Bei einer Verurteilung zu nicht mehr als 90 Tagessätzen taucht diese nicht im Führungszeugnis auf, wenn nicht bereits Eintragungen bestehen (§ 32 Abs. 2 Nr. 5a BZRG).
Wenn es doch Voreintragungen gibt, wird eine Eintragung im Führungszeugnis nach Ablauf von drei Jahren nicht mehr im Führungszeugnis aufgenommen, wenn Sie zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten verurteilt wurden (§ 34 Abs. 1 Nr. 1a BZRG). Die Frist beginnt mit dem ersten Urteil (§ 36 S. 1 BZRG).
Liegen die genannten Voraussetzungen vor, besteht kein Eintrag (mehr).
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
Ich habe keine Verurteilung seitens eines Gerichtes erhalten. Da ich unter dem Grenzwert für Amphetamin lag. Ich wurde aber vor dem fsentzug und nach (vor ca2 jahren wegen körperverletzung verurteilt. Ist jetzt dennoch kein eintrag vorhanden. Habe leider Verständnis schwierigkeiten. Danke
Sehr geehrter Ratsuchender,
jetzt kann ich Ihnen nicht mehr folgen.
Es gab also eine Fahrerlaubnisentziehung durch die Führerscheinstelle. Eine Straftat diesbezüglich lag nicht vor. Damit gibt es keine Eintragung im Bundeszentralregister und damit auch keine im Führungszeugnis.
Wegen Körperverletzung wurden Sie verurteilt. Dann gilt das oben Gesagte.
Wenn Sie vor und nach der Entziehung wegen Körperverletzung verurteilt wurden, kommt es auf die genauen Daten an.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt