Erbrecht - Folgen einer Erbauszuschlagung
8. September 2018 20:40
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Erbrecht
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in unter 2 Stunden
Unser Vater ist vor 14 Tagen gestorben. Er ist zum Zeitpunkt des Todes überschuldet und hat eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben.
Somit wird uns - meinem Bruder und mir (wir sind die einzigen Kinder, beide Volljährig aber noch in der Schule bzw. Studium) geraten das Erbe auszuschlagen.
Unserer Mutter ist seit mehr als 10 Jahren von unserem Vater geschieden und er hat nicht wieder geheiratet.
Dieser Rat erschein derzeit auch der richtige zu sein.
Wir wollen am Donnerstag das Erbe ausschlagen.
Da die Mutter unseres Vaters also unserer Oma noch lebt und diese Grundbesitz hat wäre unser Vater nach Ihrem Tod mit seinen zwei Brüdern deren Erbe. Da unser Vater nicht mehr lebt wären nach der gesetzlichen Erbfolge mein Bruder und ich die Erben statt seiner.
Nach unserer Kenntnis hat unsere Oma derzeit kein Testament. Somit gelten die gesetzlichen Regeln und Erbfolgen.
Unserer Frage ist jetzt –wäre die jetzige Ausschlagung des Erbes unseres Vaters nachteilig für uns in Bezug auf das wahrscheinliche Erbe in der Zukunft das wir erhalten würden wenn unsere Oma stirbt und wir in der gesetzlichen Erbfolge sozusagen erneut Erbe unseres Vaters würden – nur diesmal für uns zum Vorteil.
Also würden wir auch bei der jetzigen Ausschlagung des Erbes unseres Vaters ohne ein Testament unserer Oma gesetzlicher Erbe anstelle unseres Vaters von ihr sein?
Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Nein, Sie haben keine Nachteile.
Ja, sie würden gesetzliche Erben werden.
Wenn der Erbfall eintritt wird immer nur unter den Lebenden nach Erben geschaut. "Erbe kann nur werden wer zum Zeitpunkt des Erbfall s lebt." Wie Sie das Erbe Ihres Vater gehandhabt haben (oder eben nicht), spielt für die gesetzliche Erbfolge keine Rolle.
Wenn jetzt natürlich Ihre Oma Erbin wird und nicht ausschlägt, wird ihr Vermögen entsprechend gemindert.
Ich hoffe Ihre Frage umfassend beantwortet zu haben. Sollte dies nicht der Fall sein nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt