15. März 2016
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16:08
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Böhler
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Ihre Kinder sind wegen § 1922 BGB mit dem Tod ihrer Mutter automatisch Erben geworden (es sei denn, sie wurden per Testament ausgeschlossen – dann wären sie auf den Pflichtteil im Sinne von § 2303 BGB verwiesen). Allerdings bezieht sich dieser Erbanspruch dann nur auf den Nachlass Ihrer Ehefrau – da diese aber nicht Eigentümerin des Hauses ist und sich aus Ihren Angaben auch keine anderen Rechte ergeben, bleibt das Haus außen vor; insofern können die Kinder also keine Ansprüche stellen.
Die Höhe des Erbteils der Kinder hängt davon ab, wie viele Kinder es gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt