Entsorgung von leicht dreckigen (Dreck geht nicht mehr raus) T-Shirts

| 30. Juni 2025 09:24 |
Preis: 55,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Frau Anwältin,
sehr geehrter Herr Anwalt,

ich habe eine Frage zur Entsorgung von Altkleidern, insbesondere wegen der neuen EU-Verordnung vom 1. Januar.

Soweit ich verstanden habe, gilt folgendes:

In Altkleidercontainer dürfen nur Kleidungsstücke landen, die gut erhalten oder sauber sind.

Seit der neuen EU-Verordnung dürfen im Restmüll nur Kleidungsstücke landen, die stark verschmutzt, beschädigt, sehr verschlissen oder verdreckt sind.

Ich habe T-Shirts, die nur am Kragen vergilbt sind, was man selbst durch Kochwäsche nicht mehr sauber bekommt, aber ansonsten keine Mängel aufweisen.
In welche Kategorie (Altkleidercontainer oder Restmüll) würden diese T-Shirts fallen, da ich
nichts falsch machen will?

Vielen Dank im voraus für eine Antwort und mit freundlichen Grüßen
30. Juni 2025 | 09:56

Antwort

von


(1137)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
E-Mail: info@kanzlei-ahmadi.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

1. Grundsatz der neuen Regelung (EU/EU-Umsetzung in DE/AT)

Seit dem 1.1.2025 gilt EU-weit, dass Textilien getrennt gesammelt werden müssen. Ziel ist die Wiederverwendung vor Recycling, Recycling vor Verbrennung/Deponierung. Die Sammlung erfolgt meist über Altkleidercontainer, Sammelstellen oder Wertstoffhöfe. Restmüll ist nur für Textilien vorgesehen, die nicht mehr wiederverwertbar oder recyclebar sind.

2. Was darf in den Altkleidercontainer?

Erlaubt sind:

- Saubere, tragbare Kleidung (z. B. Hosen, T-Shirts, Pullover, Jacken)

-Nicht tragbare, aber saubere Kleidung, die stofflich verwertet werden kann (z. B.
Putzlappenherstellung)

- Auch leicht beschädigte oder vergilbte Kleidung, wenn sie noch verwertbar ist

Nicht erlaubt sind:

- Stark verschmutzte, ölige, modrige, schimmelige oder nasse Kleidung

- Starke hygienische Belastung (z. B. mit Körperflüssigkeiten, Tierexkrementen)

- Stark beschädigte oder zerfetzte Kleidung, die nicht einmal stofflich verwertbar ist

3. Vergilbte T-Shirts

Die T-Shirts sind nach Ihrer Schilderung sauber, haben nur am Kragen Vergilbungen und sind ansonsten unbeschädigt. Diese T-Shirts dürfen Sie grundsätzlich in den Altkleidercontainer geben, da sie nicht als unbrauchbar, sondern als stofflich verwertbar einzustufen sind.

Das Verwertungsunternehmen sortiert ohnehin nach tragbar/nicht tragbar und führt minderwertige Stücke dem Recycling (z. B. als Dämmstoff oder Putzlappen) zu.

4. Empfehlung

Vergilbte, aber saubere T-Shirts dürfen Sie weiterhin in Altkleidercontainer geben. Sie erfüllen die Anforderungen der getrennten Sammlung nach der EU-Verordnung, weil sie stofflich verwertbar sind – auch wenn sie nicht mehr tragbar sind.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwat


Bewertung des Fragestellers 30. Juni 2025 | 09:59

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