12. Juli 2016
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09:36
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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30449 Hannover
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E-Mail: info@kanzlei-hoffmeyer.de
zu Ihren Fragen:
1) Sollte eine andere Absicherung vorhanden sein, die die Notwendigkeit des Bauzaunes aufhebt, dann können Sie auch die Entfernung verlangen, da Eingriffe in das Eigentum unter besonderem Schutz stehen.
2) Sie können auch unmittelbare Maßnahmen verlangen, wenn die Hefahr besteht, dass Teile entweder Sie selbst, andere Personen oder Ihr Eigentum gefährden. Der Anspruch kann aber nicht nur durch Abriss sondern auch durch Wiederherstellung oder Sicherung erfüllt werden. Einen speziell auf Abriss gerichteten Anspruch haben Sie nicht.
3) Dies kann in dieser Situation aufgrund des jeweiligen Landespolizeigesetzes durchgeführt werden, allerdings nur dann, wenn eine konkrete Gefahr besteht, für die die Behörde nachweispflichtig ist (Paragraph 14 OBG).
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet oder auch erstattet werden, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt