Ehenamen mit amerikanischem Mann, Ehe in Dänemark geschlossen

| 10. August 2025 09:29 |
Preis: 51,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


10:29

Zusammenfassung

Namensrecht nach Scheidung

Guten Tag, mein amerikanischer Mann und ich haben letztes Jahr in Dänemark geheiratet. Die Ehe wird in Deutschland anerkannt. Nachträglich wollten wir einen (seinen) gemeinsamen Ehenamen bestimmen und haben alle erforderlichen Unterlagen, inklusive seiner Scheidung in USA, mit den jeweiligen Übersetzungen beim zuständigen Standesamt eingereicht. Die Standesbeamtin will einen Nachweis der amerikanischen Ex-Frau welche Staatsangehörigkeit sie zum Zeitpunkt der Eheschliessung bzw. Scheidung hatte. Die Ehe wurde in Bagdad/Irak geschlossen und dann in USA anerkannt und dort geschieden.
Der Kontakt zur Ex-Frau ist seit über 10 Jahren nicht existent und der Nachweis ihrer Staatsangehörigkeit ist nicht zu erbringen.

Was können wir tun? Herzlichen Dank!
10. August 2025 | 10:11

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Ratsuchende,

das Verlangen der Standesbeamtin ist nicht nachvollziehbar:

Sofern Sie nach Ihrer Schilderung den Nachweis über die Auflösung einer vorherigen Ehe Ihres Mannes in entsprechender Form beigebracht haben, muss das reichen.

Denn diese anerkannte Scheidung macht deutlich, dass alle Formalien Bestand haben.

Dann also auch der Name Ihres Mannes Zum Zeitpunkt dieser Scheidung.

Welche Nationalität seine Ex-Ehefrau hat, spielt dann keine Rolle:

Denn der Name Ihres Mannes hat auch nach der Scheidung weiterhin Bestand gehabt.

Die Nationalität der Ex-Frau ändert daran nichts, da das Scheidungsrecht des US-Bundesstaats gilt.

Es tritt also keine Namensänderung ein.

Und dann bleibt es beim Namens des Mannes, der so auch in den Scheidungspapieren aufgeführt worden ist.

Das hat die Standesbeamtin zu berücksichtigen, kann also nicht weitere Unterlagen fordern.


Bleibt diese bei Ihrer fehlerhaften Entscheidung, verlangen Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

Gegen diesenBescheid muss dann notfalls gerichtlich vorgegangen werden.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 10. August 2025 | 10:26

Vielen Dank fuer Ihre sehr schnelle Antwort! Ich werde versuchen einen rechtsmittelfähigen Bescheid yu bekommen. Die Standesbeamtin antwortet mir schon seit geraumer yeit gar nicht mehr, ich schreibe sie jeden Monat an und das ganye l'uft jetyt schon seit [ber einem Jahr und ich weiss einfach nicht, wie ich um sie herumkommen kann. Haben Sie da noch einen Tip f[r mich_
Herylichen dank und sch;nen Sonntag!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. August 2025 | 10:29

Sehr geehrte Ratsuchende,

wenden Sie sich zunächst an den Behördenleiter.

Hilft das nichts, bleibt nur eine Untätigkeitsklage.

Dazu sollten Sie sich dann aber an einen Anwalt vor Ort mit allen Unterlagen wenden.

Denn so ein Verhalten der Beamtin geht gar nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia TRue-Bohle

Bewertung des Fragestellers 12. August 2025 | 07:01

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