Doppelanstellung beim Ehemann?

12. Mai 2016 19:29 |
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Steuerrecht


Zusammenfassung

Schwarzarbeit

Hallo,

folgende Konstellation: Mein Mann führt seit mehr als 10 Jahren ein Recyclingunternehmen. Ich als seine Ehefrau übernehme die gesamte Bürotätigkeit, von Rechnungserstellung über Buchführung etc. und bin in Teilzeit bei ihm angestellt.
Da die Geschäfte in den letzten Jahren immer schlechter geworden sind, hat mein Mann zusätzlich einen Handwerksbetrieb (Fliesenleger) eröffnet. Auch hier mache ich die gesamte Bürotätigkeit. Die Fliesenlegerfirma hat eine eigene Steuernummer und es werden 2 EÜR erstellt, 2 Gewerbesteuererklärungen etc.; umsatzsteuerrechtlich werden beide Einzelfirmen aber zusammengelegt.
Nun wollten wir mich natürlich ebenfalls bei der Fliesenlegerfirma anstellen - vorerst auf 450-Euro-Basis. Unser aktueller Steuerberater rät davon ab - Begründung: Es wäre zu kompliziert, außerdem hätten Handwerksbetriebe immer so viele Vorschriften. er schlägt alternativ vor, dass der Recyclingbetrieb mich quasi 2-3 Mal im Jahr "ausleiht" und diese Tätigkeit der Fliesenlegerfirma in Rechnung stellt. Dies wiederum finde ich kompliziert und auch nicht "sauber". Die Vorteile des 450-Euro-Jobs lägen auf der Hand: Ich als Ehefrau bekäme diese steuerfrei, zudem kann der Fliesenlegerbetrieb diese Kosten regelmäßig absetzen. Und die Arbeit fällt ja auch eindeutig an! Ich schriebe alle Angebote, Rechnungen etc. der Fliesenlegerfirma. Ich hätte dazu gerne eine kurze Stellungnahme.
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Idee vom Steuerberater finde ich auch nicht gut; es läuft auch auf eine Schwarzarbeit hinaus. Denn wenn man als Arbeitnehmer in einem Betrieb tätig ist, müssen die Sozialabgaben und Lohnsteuer von dem Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer (gilt nicht für Basis) gezahlt werden. Außerdem besteht kein Bedürfnis für die „Ausleihe", weil Sie ganz normal auf Basis eingestellt werden können. Dadurch sparen Sie sogar Sozialabgaben und Lohnsteuer. Mehr kann man dazu auch nicht sagen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
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