22. Januar 2007
|
16:43
Antwort
vonRechtsanwalt Alexandros Kakridas
Westerbachstraße 23 F
61476 Kronberg i.Ts.
Tel: 06173-702906
Web: https://www.recht-und-recht.de
E-Mail: Kakridas@recht-und-recht.de
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
Grundsätzlich verlangt der deutsche Staat bei einer Einbürgerung, dass die bisherige Staatsangehörigkeit mit der Einbürgerung aufgegeben wird oder man verliert sie Kraft Gesetzes.
Dieses Prinzip halten die meisten Staaten ein. Es soll u.a. der Rechtssicherheit dienen.
Eine Ausnahme wird gemacht, wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann.
Eine weitere Personengruppe sind EU-Bürger aus bestimmten Staaten, welche bei einer Einbürgerung ebenfalls nicht den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit verlangen, § 12 Absatz 2 Staatsangehörigkeitsgesetz.
Als (ehemaliger) bosnischer Staatsbürger unterfallen Sie leider nicht dieser Privilegierung.
Sie haben grundsätzlich nicht die Möglichkeit eine doppelte Staatsbürgerschaft zu bekommen.
Falls Sie die bosnische Staatsbürgerschaft beantragen, laufen Sie insofern Gefahr, dass Sie Ihrer deutschen Staatsbürgerschaft verlustig gehen.
Allerdings kann einem Deutschen Staatsangehörigen im Einzelfall eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt werden, die es erlaubt, eine fremde Staatsangehörigkeit zu erwerben, ohne die deutsche zu verlieren.
Ob dies in Ihrem Fall möglich ist, erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Einbürgerungsamt.
Ich hoffe, Ihnen eine hilfreiche erste Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Alexandros Kakridas
- Rechtsanwalt –
Westerbachstraße 23 F
61476 Kronberg
Fon : 06173 – 70 29 06
Fax : 06173 – 70 28 94
www.recht-und-recht.de
Rechtsanwalt Alexandros Kakridas