Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne gebe ich Ihnen im Rahmen einer rechtlichen Erstberatung eine Antwort auf Ihre Fragen bzgl. der Diplomarbeit.
Eine Diplomarbeit ist grundsätzlich alleiniges "geistiges Eigentum" des Diplomanden, er hat das alleinige Urheberrecht an der Arbeit.
Ein Betreuer hat keinerlei Rechte an der Arbeit, weil es gerade das Wesen einer Diplomarbeit ist, alleinige geistige Leistung des Diplomanden zu sein.
Mit dem Urheberrecht verbunden ist auch dass alleinige Recht, die Diplomarbeit zu veröffentlichen und zu verwerten, sei es unentgeltlich oder kommerziell.
Grundsätzlich hat somit weder die Hochschule, noch der betreuende Professor, noch ein beteiligtes Unternehmen irgendein Recht an der Arbeit.
Wenn zwischen Ihnen und Ihrem Unternehmen diesbezüglich keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, kann das Unternehmen Ihre Arbeit nur dann verwenden, wenn Sie damit einverstanden sind, so dass Sie sie dem Unternehmen also auch "verkaufen" könnten.
Damit wird auch klar, dass das Unternehmen die Arbeit gegebenenfalls auch nur in dem Format erhalten muss, welches vereinbart wurde.
Allerdings hat ein Unternehmen in der Regel das Recht, für eine anderweitige Verwertung und Veröffentlichung seine Zustimmung zu erteilen, weil möglicherweise Belange des Unternehmens, wie beispielsweise die Geheimhaltung, betroffen sein könnten.
Das Unternehmen darf aber eine solche Zustimmung nur dann verweigern, wenn es ein entsprechend schützenswertes Interesse an der Nichtveröffentlichung wirklich gibt.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser ersten Einschätzung weitergeholfen zu haben. Alles gilt, wie bereits angedeutet, nur insoweit, als nicht anderweitige Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Unternehmen getroffen wurden.
Mit freundlichen Grüßen
gerne gebe ich Ihnen im Rahmen einer rechtlichen Erstberatung eine Antwort auf Ihre Fragen bzgl. der Diplomarbeit.
Eine Diplomarbeit ist grundsätzlich alleiniges "geistiges Eigentum" des Diplomanden, er hat das alleinige Urheberrecht an der Arbeit.
Ein Betreuer hat keinerlei Rechte an der Arbeit, weil es gerade das Wesen einer Diplomarbeit ist, alleinige geistige Leistung des Diplomanden zu sein.
Mit dem Urheberrecht verbunden ist auch dass alleinige Recht, die Diplomarbeit zu veröffentlichen und zu verwerten, sei es unentgeltlich oder kommerziell.
Grundsätzlich hat somit weder die Hochschule, noch der betreuende Professor, noch ein beteiligtes Unternehmen irgendein Recht an der Arbeit.
Wenn zwischen Ihnen und Ihrem Unternehmen diesbezüglich keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, kann das Unternehmen Ihre Arbeit nur dann verwenden, wenn Sie damit einverstanden sind, so dass Sie sie dem Unternehmen also auch "verkaufen" könnten.
Damit wird auch klar, dass das Unternehmen die Arbeit gegebenenfalls auch nur in dem Format erhalten muss, welches vereinbart wurde.
Allerdings hat ein Unternehmen in der Regel das Recht, für eine anderweitige Verwertung und Veröffentlichung seine Zustimmung zu erteilen, weil möglicherweise Belange des Unternehmens, wie beispielsweise die Geheimhaltung, betroffen sein könnten.
Das Unternehmen darf aber eine solche Zustimmung nur dann verweigern, wenn es ein entsprechend schützenswertes Interesse an der Nichtveröffentlichung wirklich gibt.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser ersten Einschätzung weitergeholfen zu haben. Alles gilt, wie bereits angedeutet, nur insoweit, als nicht anderweitige Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Unternehmen getroffen wurden.
Mit freundlichen Grüßen