Der Kostenfestsetzungsbeschluß

| 12. Dezember 2018 17:54 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Ich habe vor einem Jahr einen Erbstreit gewonnen. Die gegnerische Partei hat meinem Anwalt das mir zustehende Geld überwiesen, nachdem meine Klage zugestellt worden ist. Es kam zu keiner Gerichtsverhandlung.
Mein Anwalt hat sich 2000 Euro davon abgezogen und den Rest an mich überwiesen. Ich habe auch schon vor Klageeinreichung und bei Klageeinreichung geforderte Summen an ihn bezahlt. Außerdem Gerichtskosten.
Anfang diesen Jahres erging noch der gerichtliche Beschluß, daß die Anwalts- und Gerichtskosten von der Beklagten zu tragen sind, weil sie mir als einziger Tochter den Pflichtteil nicht auszahlen wollte.
Mein Anwalt reichte Kosten zur Kostenfestsetzung ein, die die Anwältin der Gegenseite nicht akzeptierte, es ging wohl um 1400 Euro für einen Gerichtstermin, der ja tatsächlich nicht stattgefunden hatte.
Mein Anwalt klagte beim Landesgericht und danach beim Oberlandesgericht, aber er bekam kein Recht.
Nun versuche ich seit Wochen zu erfahren, wie es denn nun weitergeht. Es geht niemand ans Telefon und auf meine E-Mails bekomme ich keine Antwort. Vor 2 Wochen rief ich mit einem fremden Handy an. Da hob jemand ab und sagte mir, der Kostenfestsetzungsbeschluß vom Oberlandesgericht läge beim Anwalt auf dem Tisch.
Bis jetzt sind mein Versuche, Kontakt zu bekommen gescheitert. Es geht um insgesamt ca. 4600 Euro.
Was kann ich tun, damit mein Anwalt die Sache zu Ende bringt oder wohin kann ich wenden?
Freundliche Grüße


Sehr geehrter Fragesteller,



Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:


Fordern Sie den Anwalt per Einwurf-Einschreiben unter Fristsetzung auf, Auskunft über den Sachstand zu geben und insbesondere - falls dies noch nicht geschehen ist - abschließend abzurechnen.

Wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die örtliche Anwaltskammer wenden.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.


Mit freundlichen Grüßen

Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
Rückfrage vom Fragesteller 12. Dezember 2018 | 18:45

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sollte ich noch etwas abwarten oder direkt das Einschreiben absenden?
In welcher Frist muß der Anwalt den Kostenfestsetzungsbeschluß denn an die Gegenseite senden, damit sie bezahlt?
Und er selbst muß ja nun wohl auch Geld an mich zurückzahlen. Wie sind die Fristen?

Welche Fristsetzung sollte ich ansetzen in dem Einschreibebrief?
Liebe Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. Dezember 2018 | 19:03

Sehr geehrter Fragesteller,


gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Normalerweise hielte ich eine zweiwöchige Frist für angemessen, im Hinblick auf die Weihnachtsfeiertage würde ich eine Frist bis Anfang Januar setzen. Aus meiner Sicht können Sie, da Sie bereits mehrfach versucht haben, Kontakt aufzunehmen, zeitnah schreiben.

Der KFB wird dem Gegner vom Gericht direkt zugestellt. Erst zwei Wochen nach dieser Zustellung darf die Vollstreckung überhaupt beginnen.

Allerdings: Der Anwalt hat seinen Vergütungsanspruch Ihnen gegenüber, Sie haben einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Gegner. Sie können also nur verlangen, dass der Anwalt ordnungsgemäß Ihnen gegenüber abrechnet und anschließend, wenn Geld vom Gegner eingeht, diese Beträge an Sie auszahlt. Darum: Setzen Sie eine Frist bis Anfang Januar für die Sachstandsanfrage und für die ordnungsgemäße Abrechnung.


Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf

Anja Holzapfel

Bewertung des Fragestellers 12. Dezember 2018 | 19:11

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Die Anwältin hat sehr schnell, freundlich und kompetent geantwortet.
Ich bedanke mich und kann sie nur weiter empfehlen."