9. September 2025
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11:26
Antwort
vonRechtsanwältin Lisbeth Bechtel
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die Tabellen können Sie dem Genossenschaftsverband unverändert übergeben, denn mit der Aufführung der Kosten und Erlöse weisen Sie ausdrücklich Liquidität nach. Oder gibt es genau deswegen Probleme?
Haftbar gemacht werden wegen geplanter Investitionen können Sie nicht, Sie haben unternehmerische Planungsfreiheit, Art. 14 GG.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion betätigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Lisbeth Bechtel Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Lisbeth Bechtel